Für alle, die hoch hinauswollen: HDT-Lehrgänge Prüfsachverständiger und Befähigte Person Krane

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Essen, 24.06.2024 (PresseBox) – Alle reden über Fachkräftemangel, das HDT tut etwas dagegen. Weil unser Land ohne Krane, Hebezeuge und Fördermittel (genauer: ohne Menschen, die diese sicher bedienen und prüfen können) stillstehen würde, kümmert sich Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut intensiv um die Qualifizierung und Fortbildung. Hierzu verfügt das HDT neben jahrzehntelanger Expertise über eine eigene anerkannte Qualifizierungsstelle.

Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen

Die Einhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien ist bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen unabdingbare Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen. Die Gefahren, die sich aus Lastabsturz, Umsturz oder Versagen der Krankonstruktion für Mensch und Umwelt ergeben, liegen auf der Hand. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der zur Gewährleistung der Sicherheit vorgeschriebenen Prüfungen sind ausreichende Kenntnisse der geltenden Vorschriften für Bau, Betrieb und Prüfung von Kranen erforderlich.

In seinem Wochenkurs „Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen“ gibt das HDT Teilnehmenden das notwendige Rüstzeug an die Hand, um rechtlich sicher als Prüfsachverständiger tätig werden zu können. Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderte schriftliche Prüfung beziehungsweise zur Vorbereitung auf das gemäß Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-005 verlangte Fachgespräch.

Kransachkundiger zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen

Die HDT-Lehrveranstaltung „Geprüfte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen“ vermittelt ebenfalls die theoretischen Grundlagen, deren Kenntnis die Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen sind. Erworben werden kann hier das entsprechende Zertifikat zur qualifizierten befähigten Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Gleichzeitig erfolgt die Berechtigung, Prüfungen an handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Kranen ≤ 1t Tragfähigkeit vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen.

Teilnehmenden wird die Gesamtübersicht der Vorschriften für Krane anhand von Praxisbeispielen erklärt, die Veranstaltung beinhaltet außerdem eine Abschlussprüfung. Um Befähigte Person (Kransachkundiger) werden zu können, sind allerdings Erfahrungen im Umgang mit den jeweiligen Kranarten (beispielsweise durch Wartung) Voraussetzung.

Aufbauend empfiehlt sich überdies der Besuch des HDT-Seminars „Erfahrungsaustausch befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen“.
 

Weitere Details sowie die genaue Übersicht der angebotenen Termine finden Interessierte auf der Website des HDT.

Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
https://www.hdt.de/sachverstaendige-pruefung-krane

Geprüfte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen
https://www.hdt.de/kransachkundiger

Erfahrungsaustausch befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen
https://www.hdt.de/erfahrungsaustausch-kransachkundige

HDT-Gesamtprogramm Krane, Hebezeuge, Fördermittel
https://www.hdt.de/krane

Experteninterview „Fachkräftemangel und die Rolle der Weiterbildung“ (HDT-Journal)
https://www.hdt.de/hdt-journal/interview-fachkraeftemangel

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