Was steckt wirklich hinter den Vorwürfen gegen EVODROP?
Die Berichterstattung des Schweizer Beobachter über das Unternehmen EVODROP hat eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Dabei geht es zentral um verschiedene Vorwürfe hinsichtlich Personalien, Patenten, Zertifikaten und wissenschaftlichen Grundlagen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich: Viele der geäußerten Kritikpunkte beruhen auf unvollständigen Informationen, fachlichen Missverständnissen oder falschen Darstellungen.
So ist es nicht korrekt, dass Fabio Hüther CEO der EVODROP AG sei. Seine tatsächliche Funktion ist die des Mitgründers sowie des Leiters für Forschung und Entwicklung. Auch die Anzahl und Qualität der Patente wurde im Artikel irreführend dargestellt. Während dort lediglich von sechs Anmeldungen die Rede ist, wurden tatsächlich rund 25 Patente in sechs Patentfamilien durch EVODROP beziehungsweise verbundene Unternehmen in der Schweiz und im Ausland eingereicht. Dass ein Großteil der Schweizer Patente ohne Recherche eingereicht worden sei, ist systembedingt: Das Schweizer Patentsystem sieht keine Prüfung auf „Neuheit und erfinderische Tätigkeit“ vor. In Ländern, in denen solche Prüfungen durchgeführt werden, verliefen diese bisher erfolgreich.
Auch bei den angesprochenen Zertifikaten liegt die Sachlage anders, als im Beobachter dargestellt. Die FDA- und ROHS-Zertifizierungen liegen vollständig und im Original vor – inklusive der zugehörigen Prüfberichte. Auch die SGS-Validierung wurde korrekt wiedergegeben; lediglich das Layout wurde für die Veröffentlichung im EVODROP-Stil angepasst, ohne dabei Inhalte oder Ergebnisse zu verändern.
Zudem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Publikationen und Labornachweise zur Clusterbildung von Wassermolekülen und deren potenziellen positiven Effekten auf die Gesundheit. Entgegen der Darstellungen über EVODROP im Beobachter-Artikel sind Wasserstoffbrückenbindungen nicht grundsätzlich zu kurzlebig, um eine Wirkung bis zum Konsumenten zu entfalten. Verschiedene Forschungsansätze belegen die Möglichkeit, dass sich solche Strukturen zumindest temporär stabilisieren lassen – insbesondere im Zusammenhang mit Wasser-Nanoclustern.
Auch der weltweit umfangreichste Prüfbericht der SGS belegt die Wirksamkeit der EVODROP-Systeme bei der Filterung von Viren und Bakterien – die Tests der PFAS- und TFAS-Filterungsnachweise wurden in einem Schweizer akkreditierten Labor nachgewiesen, sowohl für Hausanlagen als auch für Küchen- und Gastronomieanwendungen. Eine Aussage des beteiligten Schweizer Labors bestätigt zudem, dass eine Bewertung nach herkömmlichen Farbcodes (Rot, Grün, Blau) in diesem konkreten Fall nicht sinnvoll oder relevant sei, da es sich nicht um eine Konformitätsbewertung handelte. Auch war es nicht die Anforderung an das Labor, die Testresultate zu bewerten. Es stellt sich die Frage, warum im Fall des Appenzeller Wassers die Laborverwendung offenbar akzeptiert wird, während dieselbe Praxis bei EVODROP vom Beobachter medial problematisiert wird, obwohl die zugrundeliegenden AGB’s identisch sind.
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Umweltbelastung durch Salzanlagen: Ein ungleicher Vergleich
Ein auffälliger Aspekt der Kritik an EVODROP im Beobachter betrifft die verwendete Entkalkungstechnologie im Vergleich zu klassischen Salzanlagen. Dabei offenbaren sich erhebliche Unterschiede zugunsten moderner, nachhaltiger Lösungen. Herkömmliche Salzanlagen benötigen etwa das Hundertfache an Salz im Vergleich zur eingesetzten Menge Apfelsäure bei EVODROP-Systemen. Zusätzlich entstehen bei der Nutzung von Salzanlagen große Mengen chloridhaltigen Abwassers, das in die Umwelt gelangt. Auch die Produktion von Sondermüll sowie der erhebliche Wartungsaufwand stellen ökologische und ökonomische Herausforderungen dar.
Das Kantonale Labor Thurgau hat bereits vor gesundheitlichen Risiken durch Salzanlagen gewarnt. Trotzdem werden diese häufig weiterhin als „natürliche“ Lösung beworben, mitunter von Akteuren, die direkt mit entsprechenden Herstellern verbunden sind. So war der Präsident des Vereins AquaSuisse zuvor im Verwaltungsrat eines der größten europäischen Salzanlagenanbieter tätig. Diese Verflechtungen werfen Fragen zur Unabhängigkeit der öffentlichen Debatte auf.
Im Gegensatz dazu setzen alternative Entkalkungssysteme wie jene von EVODROP auf ressourcenschonende Technologien mit hohem Wirkungsgrad. Die Systeme filtern neben Kalk auch sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ wie PFAS und TFAS zu über 99 Prozent aus dem Wasser – nachgewiesen in einem Schweizer Labor – ein Spitzenwert, der derzeit nur von wenigen Anbietern erreicht wird. Ein akkreditiertes DVGW-Labor bescheinigte der Technologie zudem die Bestnote 1 für die Entkalkung in unabhängigen Tests.
Zu den Vorwürfen „Mitarbeiter hätte zugegeben, Prüfberichte gefälscht zu haben“:
Die zitierten Inhalte im Artikel stammen aus einer Einstellungsverfügung im Zusammenhang mit einer Anzeige gegen eine ehemalige Kundin, nicht gegen den Beobachter. Die Anzeige wurde auf Empfehlung der Polizei eingereicht, da ein möglicher strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorlag.
In der erwähnten Einvernahme wurde lediglich bestätigt, dass die Prüfergebnisse in einem EVODROP-eigenen Layout aufbereitet wurden, ohne Veränderung von Messwerten.
Ein solches Vorgehen ist rechtlich zulässig und erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Zudem wurden die Laboranalysen des Trinkwasserfilters von weiteren unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren wiederholt und bestätigt. Die gemessenen Werte konnten vollständig nachvollzogen und insbesondere im Hinblick auf die Filterleistung gegenüber Stoffen wie PFAS, Schwermetallen, Kalk und anderen Schadstoffen bestätigt werden.
Diese Übereinstimmung zwischen zwei voneinander unabhängigen Laboren unterstreicht die wissenschaftliche Validität und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse.
Einordnung der KI-Darstellung in der Bildergalerie: In der Google-KI-Ansicht wurde ein Vorwurf gegen Evodrop zunächst fälschlicherweise als Tatsache formuliert. Auf Nachfrage korrigierte die KI ihre Antwort, entschuldigte sich und stellte klar, dass es sich um umstrittene Medienaussagen ohne rechtskräftiges Urteil handelt, eine Differenzierung, die im Inkognito-/Neustart einer Sitzung wegen fehlender Langzeitspeicherung erneut verloren geht. Evodrop weist die Anschuldigungen zurück und erklärt, dass lediglich Testergebnisse layoutmässig aufbereitet worden sind, Messwerte wurden nie verändert. Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, zwischen Berichterstattung, Untersuchung und gerichtlicher Feststellung zu unterscheiden.
Für Leser:innen heisst das: KI-Snippets sind keine Beweise, sondern momentane Zusammenfassungen; massgeblich bleiben nachprüfbare Prüfberichte, Zertifizierungen und rechtskräftige Entscheidungen, die EVODROP vorlegen kann. So relativiert sich die KI-Behauptung aus dem Beobachter, sie spiegelt nicht den gesicherten Sachstand, noch die bewiesene Sachlage wider.
Damit drängt sich die Frage auf, warum der Beobachter solche Formulierungen überhaupt wählt und ob es dabei um objektive Information oder um die gezielte Beeinflussung öffentlicher Wahrnehmung, auch durch KI-Systeme, geht.













