(djd). Das Thema Energieeffizienz sollte auch in Zeiten niedriger Ölpreise ein Dauerbrenner in privaten Haushalten und Unternehmen sein – denn über kurz oder lang ist mit steigenden Energiekosten zu rechnen. Und überall gilt: Jede Einheit Energie, die nicht verbraucht wird, muss zuvor nicht teuer erzeugt werden. Erhebliches Einsparpotenzial gibt es sowohl in Haushalten als auch in vielen mittelständischen Betrieben.

Wärme effizient und umweltfreundlich erzeugen

Der Wärmebedarf in Privathaushalten, Büroimmobilien und Industriebetrieben ist enorm. Etwa die Hälfte der gesamten eingesetzten Energie wird benötigt, um Gebäude zu beheizen und die Industrie mit Prozesswärme zu versorgen. Soll die Energiewende gelingen, muss der Wärmebedarf deutlich gesenkt und die erforderliche Wärme möglichst effizient und umweltfreundlich erzeugt werden. Die KfW hat dafür im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein neues, attraktives Förderprogramm für Maßnahmen, die zur Nutzung von Abwärme in Unternehmen beitragen, aufgelegt.

Unterstützt werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder in den Neubau von Anlagen, wenn dadurch betriebliche Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme effizient genutzt wird. Auch Investitionen in die Verstromung von Abwärme oder die Nutzung der Abwärme außerhalb des Betriebs werden gefördert. Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kredit, mit dem bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können, sowie einem Tilgungszuschuss, der aus Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums bereitgestellt wird. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ausmachen, er wird mit der Kreditschuld verrechnet und verkürzt so die Kreditlaufzeit. Mehr Informationen gibt es unter www.kfw.de/energieeffizienz.

Abwärme-Konzept notwendig

Der maximale Kreditbetrag beträgt in der Regel 25 Millionen Euro pro Vorhaben, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss ein von einem externen Sachverständigen erstelltes Abwärme-Konzept bei der Antragstellung eingereicht werden.