Einführung der Unisex-Tarife im Versicherungsbereich

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Versicherungen arbeiten mit statistischen Häufigkeiten und Risiken. Da Frauen generell weniger Risiken eingehen, als Männer, im Schnitt länger leben und öfter zum Arzt gehen, zahlen Frauen für Risikolebensversicherungen zwar deutlich weniger, für die Altersvorsorge und die private Krankenversicherung jedoch erheblich mehr.

Die Einführung der Unisex-Tarife im Versicherungsbereich soll diese Ungleichbehandlung aufheben und somit eine weitere Geschlechterdiskriminierung vermeiden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Versicherungsverträgen ab dem 21.Dezember keine Tarifunterschiede zwischen Männern oder Frauen vorhanden sein dürfen. Ein erheblicher Einschnitt für die Anbieter, zumal die Höhe des Tarifes bisher im Wesentlichen vom Geschlecht bestimmt wurde.

Wie immer bei solch einschneidenden Änderungen, sollten Versicherte ihre vorhandenen Verträge auf Herz und Nieren prüfen. Zwar bleiben Altverträge von Tarifänderungen unberührt, allerdings nur dann, wenn sie nicht geändert werden. Sofern bereits jetzt eine Aufstockung fürs nächste Jahr vorauszusehen ist, beispielsweise bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, ist es oftmals lohnenswert diese vorzuziehen, um die Anpassung der Tarife zu den neuen Konditionen zu umgehen.

Konkret wird es für Frauen höchstwahrscheinlich bei Kfz-Versicherungen, bei Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen teurer, andererseits profitieren sie bei Renten und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Männer hingegen können sich gerade hier auf erhebliche Steigerungen, von bis zu 40% einstellen.

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