Düsseldorf, 20.03.2024 (lifePR) – Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen – in diesem Fall die Geschossflächen von Wohnhäusern – zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267).
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Drohne darf nicht eingesetzt werden
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