Düsseldorf, 06.12.2023 (lifePR) – Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Köln entschieden. Das Finanzamt hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt (Az.: FG Köln, 1 K 1234/22).
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