Düsseldorf, 20.12.2023 (lifePR) – Auch nach Feierabend ist ein Arbeitnehmer nicht davor gefeit, Änderungen seines Dienstplans per SMS oder E-Mail beachten zu müssen. Das hat laut ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Rettungssanitäters entschieden. Dessen Betriebsvereinbarung sah ein kompliziertes Schichtenmodell vor – mit der Pflicht, kurzfristige Änderungen zu befolgen (Az.: 5 AZR 349/22).
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Dienstliche SMS nach Feierabend
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