Düsseldorf, 31.07.2024 (lifePR) – Wenn ein Verbraucher im Internet etwas ordert, muss sich aus der Bildschirmmaske mit der Bestell-Schaltfläche selbst ergeben, wofür er alles zahlen muss. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 81/23)
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Bestellbutton muss alles zeigen
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