Der Europäische Gerichtshof hat Apple zu einer kräftigen Steuernachzahlung verurteilt.
Michael Kappeler/dpa
Apple hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Dieser entschied, dass der Hersteller von iPhone, iPad & Co. 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen muss. Damit hob der Gerichtshof eine frühere Entscheidung auf, die zugunsten des Tech-Konzerns ausfiel.
Steuersatz von weniger als 1%
Im Jahr 2016 warf die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dem Unternehmen vor, von Irland, wo sich Apples Europa-Zentrale befindet, einen illegalen Vorzugstarif erhalten zu haben. Dieser soll einem Steuersatz von weniger als einem Prozent entsprochen haben.
Der Europäische Gerichtshof erklärte, das Urteil „bestätigt die Entscheidung der Europäischen Kommission von 2016: Irland hat Apple rechtswidrige Beihilfe gewährt, die Irland zurückfordern muss“.
In der EU soll ein freier Wettbewerb herrschen, ohne dass einzelne Unternehmen besondere Vergünstigungen erhalten. Dabei sind Irland und auch Luxemburg in der Vergangenheit des Öfteren aufgrund von Steuerdeals in die Kritik geraten.
Früheres Urteil aufgehoben – Apple muss zahlen
Die EU-Kommission forderte Apple im Jahr 2016 daher auf, 13 Milliarden Euro an Steuern zuzüglich Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
2020 hatte sich Apple vor dem EU-Gericht durchgesetzt. Es hieß, die Kommission habe nicht nachweisen können, dass es sich bei den Steuervereinbarungen um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelte.
Gegen dieses Urteil ging die EU-Kommission vor – mit Erfolg, wie sich nun zeigte. Das frühere Urteil ist nun nicht mehr gültig und die steuerlichen Vergünstigungen müssen nun zurückgefordert werden.
Apple: „Es gab nie eine Sondervereinbarung“
Apple-CEO Tim Cook hatte die Vorwürfe zuvor als „politischen Unsinn“ bezeichnet. Laut dem Unternehmen würde die EU ignorieren, dass die betroffenen Einkünfte gemäß internationalem Steuerrecht bereits in den USA besteuert worden seien. „Wir zahlen immer alle Steuern, die wir schulden, egal wo wir tätig sind, und es gab nie eine Sondervereinbarung“.
Laut dem Europäischen Gerichtshof habe die EU-Kommission aber nachgewiesen, dass bestimmte Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen.
Die irische Regierung sagte, sie werde das Urteil respektieren, habe aber immer den Standpunkt vertreten, dass es keine steuerliche Vorzugsbehandlung für Unternehmen gebe.
Google ebenfalls zu Milliarden-Geldstrafe verurteilt
Unabhängig davon wurde geurteilt, dass auch Google eine von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Suchmaschinengigant seine Marktmacht missbraucht hat, indem er seine Preisvergleichsdienste in der Rangliste vor denen der Konkurrenten platziert hat und sich damit einen illegalen Vorteil verschafft hat.