Düsseldorf, 28.02.2024 (lifePR) – Kommt es zu einem Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden und einer schwer verletzten Fußgängerin 52.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 26 U 11/23).
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Anscheinsbeweis bei Trunkenheit am Steuer
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