Düsseldorf, 24.04.2024 (lifePR) – Das Kindergeld bekommt, wer am Monatsanfang vorrangig kindergeldberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Wechsel der Berechtigung im laufenden Monat daran nichts mehr ändert (Az.: III R 5/23).
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Monatsanfang ist entscheidend für Kindergeld
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