Düsseldorf, 10.01.2024 (lifePR) – Wer online Ware bestellt und es eilig hat, kann in der Regel für einen Aufpreis einen Expressversand buchen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dieser kostenpflichtige Zusatzdienst im Online-Handel nicht voreingestellt sein darf. In einem konkreten Fall musste aber der kostenfreie Standardversand ausdrücklich gewählt werden, ansonsten erhielten Kunden ihre Ware extra schnell – und zahlten auch dafür. Darin sahen die Richter bei aller Transparenz des Angebots einen Verstoß gegen den Wettbewerb, woraufhin der Shop-Betreiber die Voreinstellung rückgängig machen musste (Landgericht Freiburg, Az.: 12 O 57/22).