Je früher, desto besser: Der Expertentipp zum Thema Pflegevorsorge

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(djd/pt). Etwa zweieinhalb Millionen Bundesbürger sind derzeit auf Pflege angewiesen, bis 2050 wird sich diese Zahl vermutlich auf knapp 4,5 Millionen verdoppeln. Ein Großteil der Deutschen wird dann in der einen oder anderen Form in seiner Familie und dem persönlichen Umfeld mit dem Thema Pflegebedürftigkeit konfrontiert sein. Private Pflegevorsorge ist daher unverzichtbar, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen für den Pflegefall bei weitem nicht aus.

Wann sollte man eine private Pflegevorsorge abschließen? „Je früher, desto besser“, rät beispielsweise Athanasios Almbanis, Vorsorgeexperte bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG, die sich auf Pflegevorsorge spezialisiert hat. Mit Blick auf den dramatischen Anstieg von Demenzerkrankungen sei es bei der Tarifwahl wichtig, auch diesen Fall umfassend abzusichern. „Demenzkranke erhalten zwar Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, sie reichen aber bei weitem nicht aus. Darum bieten wir zum Beispiel eine besonders umfassende Absicherung des Demenzrisikos an“, betont Almbanis. Frauen seien wegen ihrer im Vergleich zu Männern durchschnittlich um fünf Jahre längeren Lebenserwartung im Übrigen besonders stark vom Demenzrisiko betroffen.

 

Gehe man davon aus, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden, werde klar, dass dies häufig mit starken Einkommenseinbußen der Pflegenden und hohen Kosten für hinzugezogene Pflegefachkräfte einhergehe, betont Athanasios Almbanis. „Daher sollte ein Versicherungsschutz ohne finanzielle Einschränkung gerade auch für diese Laienpflege zu Hause gewährleistet sein, immer sollte auch die stationäre Pflege eingeschlossen sein“, betont der Vorsorgeexperte. Die von der Bundesregierung geplante große Pflegereform werde nicht ausreichen, um das Pflegeproblem nachhaltig zu lösen: „Zusätzliche private Vorsorge wird auch künftig dringend notwendig sein, da die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Zukunft eine ‚Teilkaskoversicherung‘ bleiben wird.“

 

djd-Text: 51360s
System-ID: 27482

Foto: djd/DFV AG/iceteastock – Fotolia.com

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