Düsseldorf, 19.06.2024 (lifePR) – Eltern, die ihr Kleinkind in einer Kita im Ausland unterbringen, nachdem ihnen in Deutschland wegen fehlender Kapazitäten kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde, erhalten die Kosten für die ausländische Kita nicht ersetzt. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 3 K 1752/23).
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Kitakosten im Ausland werden nicht übernommen
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