Düsseldorf, 12.06.2024 (lifePR) – Eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann laut Paragraf 850c, Zivilprozessordnung gepfändet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegensteht. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht (Az.: IX ZB 55/23).
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Inflationsausgleichsprämie darf gepfändet werden
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