Düsseldorf, 05.06.2024 (lifePR) – Was zählt beim Abwiegen? Nur die eigentliche Wurst oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben laut ARAG entschieden, dass bei der Füllmenge einer Wurst Pelle und Verschluss mitzählen (Az.: 4 A 779/23).
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