Düsseldorf, 29.05.2024 (lifePR) – Zweimal hatte eine Mieterin ihre Vermieterin vom Balkon aus mit Wasser übergossen. Sie wollte verhindern, dass ihr Fahrrad umgestellt wird und hatte bereits weitere Aktionen angekündigt. Das Amtsgericht Hanau bestätigte laut ARAG Experten die fristlose Kündigung des Wohnraum-Mietverhältnisses und hielt sogar eine Abmahnung für entbehrlich (Az.: 34 C 92/23).
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Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Wasserdusche
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