Was tun, wenn gemeinsame Immobilien vorhanden sind?
Wie bereits angedeutet, kommt es in einem Scheidungsverfahren nicht selten zum Streit um die Finanzen. Vor allem dann, wenn große Vermögenswerte wie ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung beteiligt sind. Um Streitereien zu beenden oder – im Idealfall – gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wenn Gerichte beteiligt sind, ist die Belastung noch einmal höher, die Gefahr auf Streitigkeiten und Unstimmigkeiten steigt an. Am besten ist daher natürlich eine außergerichtliche Einigung. Zu den außergerichtlichen Möglichkeiten gehört zum Beispiel, dass Immobiliengutachter beauftragt werden. Was ein solches Wertgutachten vom Haus kosten darf, hängt meist an der Honorarforderung. Denn der Gutachter ist für gewöhnlich nicht an das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) gebunden. Gerichtlich verwertbar ist ein solches Gutachten übrigens nur dann, wenn beide Parteien (Ehepartner) dieses mitsamt den Ergebnissen anerkennen.
Ferner besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Gutachter zu beauftragen. In einem solchen Fall wird ein Schiedsgutachten erstellt. Das bedeutet auch, dass beide Eheleute an das Ergebnis gebunden sind. Dies ist der ideale Weg, um Kosten zu sparen und Streitereien zu vermeiden.
In einem Scheidungsverfahren unterliegt der mögliche Streit um eine Immobilie übrigens den Gesetzen des Zugewinnausgleichs. Dieser regelt insgesamt die Vermögensverhältnisse der beiden Parteien, sofern diese keinen Ehevertrag geschlossen haben. Als Zeitraum für den Zugewinnausgleich gilt der Vermögenszuwachs zwischen der Heirat selbst und der Scheidung.
Zum Thema
Welche Rolle spielt der Sachverständige beim Wertgutachten fürs Haus und den Kosten?
Wenn man so will, nimmt der Sachverständige oft die Position des Schlichters ein. Das ist auch ratsam, denn nicht selten kommt es im Rahmen eines Scheidungsverfahrens zu Streitigkeiten und verhärteten Fronten. Der Immobiliengutachter kann dabei helfen, Unstimmigkeiten in diesem Bereich zu beseitigen. Darüber hinaus kann er auch dann in Erscheinung treten, wenn eine Seite das Ergebnis nicht akzeptiert oder zumindest anzweifelt.
Ein vernünftiges und seriöses sogenanntes Verkehrswertgutachten kann dabei helfen, optimal vorbereitet zu sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich dabei dann um eine vor Gericht verwertbare Einschätzung handelt. Sie ist also "gerichtsfest". Dies ist bei einem freien Gutachter nicht der Fall.
Die Immobilienbewertung ist eine Sache für echte Profis
Wie in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben, müssen bei einem Scheidungsverfahren, in dem auch Immobilien eine Rolle spielen, viele Dinge beachtet werden. Darum sollte man auch die Immobilienbewertung absoluten Profis überlassen. Solche Profis gibt es bei der RevaGo Real Estate mit Sitz in der bayrischen Landeshauptstadt München. Inhaberin des Unternehmens ist Berit Schumann, die ihrerseits auf mittlerweile 15 Jahre in der Immobilienbranche zurückblicken kann. Unter anderem zählt sie aktuell zu den von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Mehr Profi geht nicht!
Das gesamte Team der RevaGo Real Estate vertritt Werte wie Menschlichkeit, Professionalität und Kreativität. Offene und ehrliche Kommunikation gehört ebenfalls zu den Grundpfeilern der Firmenphilosophie. Der Leistungskatalog ist vielseitig. Zu den angebotenen Leistungen gehört nicht nur die Immobilienbewertung in Scheidungsverfahren, sondern auch Immobilienbewertungen zur Vorlage beim Finanzamt. Somit liegen auch Felder wie die Erbschaftssteuer, der Grundbesitzwert oder aber auch der gemeine Wert von Unternehmensimmobilien in den Händen der Profis des Unternehmens. Auch beim normalen Ankauf und Verkauf von Immobilien steht das Team fachkundig zur Seite.
Interessenten nutzen für die Kontaktaufnahme am besten das Formular auf der Webseite oder rufen unter der angegebenen Telefonnummer an.
- Frau Berit Schumann
- Grovestrasse 13a
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- Deutschland
- USt-IdNr.: DE332690741
- Steuernummer: 148/139/70091
- München
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