Viele Möglichkeiten der juristischen Form
Aus rechtlicher Sicht gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Verein öffentlich auftreten kann. Der am häufigsten verwendete Typ ist der eingetragene Verein, es besteht jedoch auch die Option eines nicht eingetragenen Vereins. Zusätzlich dazu gibt es Gruppierungen, die rechtlich oft unklar sind, wie beispielsweise der Freundeskreis, der Club oder der Förderverein. Mit der Software campai können Vereine jeder Größenordnung verwaltet werden, und das macht nebenbei dank der vielen Funktionen auch noch Spaß. Die gesamte digitale Verwaltung des Vereins ist so problemlos möglich. Es steht eine umfangreiche Stammdatenverwaltung zur Verfügung. Zudem kann die gesamte Kommunikation samt E-Mails, SMS und Postversand digital umgesetzt werden. Die Beiträge der Mitglieder werden automatisch über Online-Banking eingezogen und mit der Buchhaltung abgeglichen. Neue Mitglieder können sich online anmelden, eine Mitgliederapp nutzen, aber auch einen digitalen Vereinsausweis ohne App erhalten. Mit der Vereinsapp gelingt der Sprung ins nächste Zeitalter, da sie jede Menge Funktionen beinhaltet, dazu gehören auch interaktive Elemente, Videos und vieles mehr.
Der Begriff "e.V." steht für den eingetragenen Verein und dient als gesetzliche juristische Person. Der e.V. eignet sich besonders für größere Gruppen von Mitgliedern, bei denen der Beitritt und Austritt problemlos vonstatten gehen soll. Die Vorteile eines eingetragenen Vereins sind, dass weder Vorstand noch Mitglieder für wirtschaftliche Risiken oder vertragliche Verpflichtungen haften. Zudem kann ein e.V. durch das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit erhalten und Dritte im Namen des Vereins verklagen oder auch selbst verklagt werden. Demokratische Organisationen sind im BGB vorgeschrieben und alle Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung niedergeschrieben. Einschränkungen gibt es im Bereich der Wirtschaft, da ein e.V. keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen darf. Insgesamt bietet der e.V. jedoch viele Vorteile für die Gründung eines Vereins.
Wenn sich mindestens drei Personen zusammenschließen und einen eigenen Namen sowie einen Vorstand haben und regelmäßige Mitgliederversammlungen abhalten, kann dies quasi automatisch zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereins führen. Diese Rechtsform ist im Prinzip gleichgestellt mit einem eingetragenen Verein, jedoch gibt es einige Nachteile. So haften alle Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen, sobald der Verein wirtschaftlich tätig wird, der Verein kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden und es kann schwieriger sein, Fördermittel zu erhalten oder ein Bankkonto zu eröffnen. Trotzdem kann ein nicht eingetragener Verein beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, vorausgesetzt es gibt eine Satzung.
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Verein gründen und gemeinnützig eintragen
Es gibt noch weitere rechtliche Möglichkeiten, um einen Verein zu gründen. Arbeits- und Interessengemeinschaften werden in der Regel automatisch als GbR geführt, während Clubs und Freundeskreise gesetzlich nicht geregelt sind. Fördervereine können gemeinnützig sein und müssen dafür vom Finanzamt anerkannt werden. Sie sind auch als normale Vereine eingetragen. Verbände und Dachverbände haben separate Regelungen. Eine interessante Alternative zum Verein ist die Mini-GmbH mit einem Gründungskapital von einem Euro und der Möglichkeit der Gemeinnützigkeit, die jedoch bei der Gründung mehr Aufwand erfordert. Die gGmbH hat die gleichen Regeln wie eine GmbH, benötigt 25.000 Euro Startkapital und kann Gewinne machen, die jedoch dem Zweck der Satzung dienen müssen. Es gibt keine Gewinnausschüttungen an Gesellschafter. Die gGmbH kann von einer Person gegründet werden und ist berechtigt, Spenden anzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen, die vom Finanzamt anerkannt werden. Mit der digitalen Vereinsverwaltung campai lassen sich alle Arten von Vereinen effektiv steuern. Dank einer modernen und intuitiv bedienbaren Oberfläche ist die Verwaltung ein Kinderspiel.
Schritte zur erfolgreichen Vereinsgründung
Doch welche Schritte müssen gegangen werden, um einen Verein zu gründen? Es müssen mindestens drei Personen bei der Gründungsversammlung anwesend sein. Zur Eintragung beim Gericht sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, aber neue Mitglieder können nach der Gründungsversammlung aufgenommen werden, um die Mindestmitgliederzahl zu erreichen. Der Verein darf nie weniger als drei Mitglieder haben, da er sonst aus dem Register gelöscht wird. Eine rechtsgültige Satzung muss während der Gründungsversammlung formuliert und spätestens bis zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht werden. Ein unverkennbarer Name für den Verein ist ebenso wichtig. Wenn der Verein gemeinnützig sein soll, müssen die Satzung und die Beitragsordnung vor der Eintragung ins Vereinsregister dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden, um ihre Zustimmung zu erhalten.
Wenn es übergeordnete Verbände für den Verein gibt, sollten auch die Satzung und die Beitragsordnung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Verband erfüllt sind. Es ist empfehlenswert, beim Gericht zu prüfen, ob für gemeinnützige Vereine die Gebühren erlassen werden. Finanz-, Beitragssatzungs- oder Ehrenordnungen sollten separat von der Satzung als Vereinsregeln festgehalten werden. Wenn alle Maßnahmen im Vorfeld durchgeführt wurden, steht der Gründung eines eingetragenen Vereins nichts mehr im Wege.
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