Unternehmenskrisen sind mit persönlichen Stigmatisierungen verbunden
Unternehmenskrisen sind das Ergebnis einer Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit. Diese Phasen stellen Unternehmer oftmals nicht nur vor wirtschaftliche, sondern auch vor ganz persönliche Herausforderungen. Denn mit einer drohenden Insolvenz eines Unternehmens verbinden die meisten auch Versagensängste und einen drohenden Imageverlust. Sie stehen damit nicht nur vor ihrem beruflichen, sondern auch vor einem ganz persönlichen Abgrund. Der geprüfte ESUG- und StaRUG-Berater Ulrich Kammerer sieht genau in dieser Stigmatisierung die Hauptursache dafür, dass in Deutschland auch 25 Jahre nach der Einführung der Insolvenzverordnung noch immer über 98 Prozent der Firmeninsolvenzen fehlerhaft ablaufen.
Eine Unternehmenskrise versetzt viele Unternehmer in eine Art Schockstarre. Statt aktiv zu werden und souverän überlegte Entscheidungen zu treffen, warten sie, bis über ihnen das Haus einstürzt. Alternativ tragen sie private Reserven zusammen, in der Hoffnung, die Insolvenz so noch abwenden zu können.
Sobald eine Insolvenz absehbar ist, schalten die Unternehmer einen spezialisierten Fachanwalt für Insolvenzrecht ein. Allerdings handelt es sich dabei in den meisten Fällen um einen Insolvenzverwalter, der das Unternehmen in die Regelinsolvenz führt. In diesem Moment verliert der Unternehmer die Kontrolle über seine Firma und damit auch über sein Lebenswerk.
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Möglichkeiten des Insolvenzrechts zur Bewältigung einer Krise
Dass eine Insolvenz bis heute noch immer als Schande und persönliches Versagen empfunden wird, hat Gründe, die weit in die Geschichte zurückreichen. Tatsächlich ging eine Insolvenz über 2.000 Jahre lang eng mit einem persönlichen Untergang einher. Wer bei den Römern seine Schulden nicht begleichen konnte, wurde als Sklave verkauft. Im Mittelalter sperrte man Schuldner derweil in den sogenannten Schuldnerturm, bis die Forderungen beglichen waren. Dadurch sind Scham und Schande bis heute eng mit wirtschaftlichen Krisen verbunden.
Mit der Einführung des Insolvenzrechtes hat sich etwas Grundlegendes getan. Heute ist es nicht mehr die Unternehmenskrise selbst, sondern die Angst vor der persönlichen Schande, die verhindert, dass Unternehmer das Insolvenzrecht richtig anwenden und zu ihren Gunsten nutzen.
Mit der 1999 in Kraft getretenen Insolvenzverordnung sollen Schuldner dazu motiviert werden, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und vor einem dauerhaften Leben am existenziellen Minimum bewahrt werden. Zusammen mit den gesetzmäßigen Erleichterungen für die unternehmerische Sanierung stehen Firmen in der Unternehmenskrise eine Reihe juristischer Optionen offen, mit denen sie ihre Liquiditätsprobleme meistern können – je früher, desto besser.
Als Unternehmer-Retter plädiert Ulrich Kammerer zu einer neuen Insolvenzkultur. Immerhin kann schon ein schlechtes Geschäftsjahr oder allgemeine wirtschaftliche Krisen, wie sie zum Beispiel durch Corona ausgelöst wurden, auch stabile Unternehmen plötzlich in die Unternehmenskrise führen. Statt aus Angst vor Stigmatisierungen zu lange zu zögern, sollten Unternehmer in wirtschaftlich angeschlagenen Zeiten schneller handeln. Sie können das heute leistungsfähige Sanierungsrecht dazu nutzen, um Insolvenzen durch rechtzeitiges Handeln abzuwenden.
Professionelle Sanierungskonzepte können Insolventen verhindern
In Zeiten finanzieller Notlagen können Unternehmen durch rechtzeitiges Handeln ihre Zukunft sichern und eine Insolvenz abwenden. Zwei wesentliche Instrumente, die dabei zur Verfügung stehen, sind die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Diese Verfahren bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich selbst zu sanieren und den Geschäftsbetrieb weiter fortzuführen, während sie gleichzeitig unter dem Gläubigerschutz stehen.
Das Schutzschirmverfahren kann immer dann angewendet werden, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die UKMC – Unternehmer-Retter by Ulrich Kammerer – unterstützen Firmen in der Unternehmenskrise bei der Durchführung dieses Verfahrens. Sie halten Unternehmern den Rücken frei für ihre Kernarbeit und tragen derweil wichtige Unterlagen zusammen, übernehmen die Einrichtung der Insolvenzbuchhaltung und erarbeiten ein nachhaltiges Sanierungskonzept. Dabei behalten Unternehmer die Verantwortlichkeit für ihre Firma und werden nicht zum Handlanger des Insolvenzverwalters degradiert.
Mit der StaRUG steht eine weitere Möglichkeit offen, eine Unternehmenskrise ohne Insolvenz zu bewältigen. Die UKMC begleiten die Firmen bei dem vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren und ermöglichen ihnen damit, aus der Krise heraus einen Neustart zu wagen. Gemeinsam mit dem Berater erstellen die von der Unternehmenskrise betroffenen Firmen einen Restrukturierungsplan – dies kann auch gegen den Willen einzelner Gläubiger geschehen. Das Herzstück des Plans ist ein Gesamtvergleich, in dem Maßnahmen definiert sind, mit denen das Unternehmensziel erreicht werden soll.
- Herr Ulrich Kammerer
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