Was ist Subsidiärhaftung?
Im Rahmen der Zeitarbeit sind Personaldienstleister verpflichtet, für entliehene Arbeitnehmer Sozialabgaben, Lohnsteuern und Löhne zu zahlen. Kommt eine Zeitarbeitsfirma diesen Pflichten nicht nach, greift die sogenannte Subsidiärhaftung (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Das bedeutet: Der Entleiher – also das Unternehmen, das Zeitarbeitskräfte einsetzt – kann unter bestimmten Umständen für nicht (vollständig) vom Personaldienstleister gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern haftbar gemacht werden – und dies sogar bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Zeitarbeitsfirma.
Wer ist von der Subsidiärhaftung betroffen?
Subsidiärhaftung betrifft Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Besonders riskant wird es, wenn der Personaldienstleister keine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) besitzt, Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden oder die Zeitarbeitsfirma insolvent wird. In solchen Fällen kann der Entleiher in Regress genommen werden – teilweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre.Zum Thema
Welche Risiken birgt die Subsidiärhaftung?

Ein konkretes Beispiel ist, wenn ein Personaldienstleister über Monate hinweg keine Sozialversicherungsbeiträge abführt und dann Insolvenz anmeldet. Die Deutsche Rentenversicherung stellt daraufhin fest, dass die Summe X an Beiträgen fehlt – und fordert diesen Betrag vom Entleiher ein. Ohne finanzielle Absicherung kann dies die eigene Liquidität gefährden oder zu juristischen Auseinandersetzungen führen.
Wie können sich Entleiher absichern?
Neben einer sorgfältigen Auswahl des Dienstleisters, zum Beispiel durch Prüfung der AÜ-Erlaubnis, ist eine Versicherung gegen Subsidiärhaftung ein wirksames Instrument, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.Was leistet eine Versicherung gegen Subsidiärhaftung?
Die Police schützt Entleiher vor finanziellen Folgen, sollten Personaldienstleister ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen. Wichtig: Die Versicherung greift in der Regel nur, wenn der Entleiher seine Prüfpflichten erfüllt hat – etwa durch regelmäßige Kontrolle der AÜ-Erlaubnis und Zuverlässigkeit des Personaldienstleisters.IZS – die Managed-Compliance-Plattform für maximale Transparenz und Schutz gegen Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit
Die Zeitarbeitsbranche ist geprägt von komplexen regulatorischen Anforderungen – für Entleiher wie Personaldienstleister gleichermaßen. IZS als führender Managed Compliance Service Provider für die deutsche Zeitarbeitsbranche hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit aller Beteiligten zu verbessern. Seit 2011 agiert IZS als unabhängige Clearingstelle und hat sich zur führenden Managed-Compliance-Plattform im Bereich Arbeitnehmerüberlassung entwickelt.
Das Prinzip: Alle relevanten Nachweise und Informationen zu Personaldienstleistern werden automatisiert beschafft, geprüft, digitalisiert und zentral kostenlos verfügbar gemacht. Der Zugriff auf diese Daten ist jederzeit möglich und wird täglich aktualisiert, wodurch ein bislang unerreichter Grad an Transparenz erreicht wird.
Die Anwender berichten von erheblichen Effizienzgewinnen seit der Einführung der Plattform. Besonders geschätzt wird der Wegfall manueller Prozesse wie das Einholen und Prüfen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Das Ergebnis ist ein spürbarer Bürokratieabbau, beschleunigte Zahlungsfreigaben und ein effektiver Schutz vor Risiken wie der Subsidiärhaftung durch eine Versicherung. IZS steht für geprüfte, vertrauenswürdige Informationen. Das heißt, nur Dienstleister, deren Unterlagen regelmäßig und vollständig validiert werden, erhalten das IZS-Prüfsiegel. Darüber hinaus ist IZS Treiber zahlreicher Innovationen in der Branche, denn die Plattform ist nicht nur ein digitales, fälschungssicheres Nachweisarchiv, sondern entwickelt sich stetig weiter zu einem umfassenden Instrument für das Compliance-, Risiko- und Bonitätsmanagement zu Zeitarbeitsfirmen.
SubsidiärProtect® – die Versicherung gegen Subsidiärhaftung
In der Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen lauern zahlreiche Haftungsrisiken – doch mit IZS und der Versicherung SubsidiärProtect® sind Unternehmen rundum bestmöglich abgesichert. Während IZS das digitale Nachweismanagement übernimmt, schützt SubsidiärProtect® wirksam vor finanziellen Schäden durch Subsidiärhaftung. SubsidiärProtect® ist Deutschlands einzige Spezialversicherung für Entleiher, die sich gegen Risiken aus der Subsidiärhaftung absichern wollen – einfach, effizient und kostengünstig.Vorteile mit IZS und SubsidiärProtect®:
• Lückenloses, digitales Nachweismanagement: IZS beschafft, prüft, digitalisiert und verwaltet alle haftungsrelevanten Dokumente – vollständig automatisiert, ohne Mehraufwand für den Entleiher.• Täglich aktualisierte, vertrauenswürdige Informationen: Alle Daten stammen stets von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder der Bundesagentur für Arbeit – jederzeit einsehbar, 100 Prozent fälschungssicher.
• Kein Aufwand mehr mit: der Anforderung, Prüfung und Verwaltung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheitseinbehalten auf Rechnungen und der Überwachung von Stundungen und Ratenzahlungen, welche der Lieferant möglicherweise bei Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern eingerichtet hat.
• SubsidiärProtect® – finanzielle Absicherung zum Festpreis: Einfach und günstig gegen Subsidiärhaftungsschäden absichern – bereits ab 148,75 Euro pro Monat.
- Herr Christian Marchsreiter (Geschäftsführer)
- Würmtalstraße 20a
- 81375 München
- Deutschland
- HRB 184 133
- Handelsregister München
- T: 0049-89-122237770
- F: 0049-89-122237779