Dienstleistung, Steuerstrafrecht Baden-Baden

Komplexes Steuerstrafrecht: Im Raum Baden-Baden helfen erfahrene Strafverteidiger weiter

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Schmidt Rebell-Houben Rechtsanwälte PartG mbB

Was ist noch legal, ab wann habe ich den rechtlich sicheren Pfad verlassen? Eine Frage, die sich im Rahmen des Steuerrechtes nicht nur der Privatmann, sondern auch der Unternehmer stellen muss. Die Grenzen sind fließend, denn oft sieht es auf den ersten Blick noch so aus, als habe man den gesetzlichen Pflichten Genüge getan, um dann später feststellen zu müssen, dass die schmale Grenze überschritten sein könnte. Während eine Steuerhinterziehung früher oft noch als Kavaliersdelikt abgetan wurde, hat sich dies sowohl bei den Gerichten als auch in der öffentlichen Wahrnehmung geändert, wie auch einige prominente Beispiele belegen. Wer einmal ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten ist, muss vorsichtig sein und sich idealerweise sofort Hilfe von einem im Steuerstrafrecht versierten Verteidiger holen. Im Raum Baden-Baden helfen erfahrene Juristen weiter.
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Die Anforderungen an Selbstanzeigen sind gestiegen

Komplexes Steuerstrafrecht: Im Raum Baden-Baden helfen erfahrene Strafverteidiger weiter
Dr. Konrad Schmidt

Zwar besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige fort. Die Voraussetzungen, sie wirksam zu erstatten, wurden durch die Rechtsprechung und - ihr folgend - den Gesetzgeber zusehends verschärft. Des Weiteren neigen die Finanzbehörden immer stärker dazu, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als sogenannte Umgehungsmodelle zu identifizieren und ihnen die steuerliche Anerkennung zu versagen. Das führt häufig dazu, dass Ermittlungsverfahren sowohl gegen Unternehmen als auch gegen Privatpersonen eingeleitet werden. Hier wird deutlich, dass in der Auseinandersetzung mit Steuerbehörden versierte Verteidiger benötigt werden, um eine "Waffengleichheit" zu schaffen.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Im Raum Baden-Baden beraten erfahrene Strafverteidiger

Rechtsanwältin Hanja Rebell-Houben
Rechtsanwältin Hanja Rebell-Houben

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt • Rebell-Houben (vormals Compart & Schmidt Part mbB) mit den Gesellschaftern Dr. Konrad Schmidt und Hanja Rebell-Houben schließen sich zum 1. April 2020 mit der Kanzlei MELCHERS aus Heidelberg zusammen. Gemeinsam mit dem dortigen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Dr. Norbert Stegemann bilden sie zukünftig ein Team.

Wer in die Mühlen des Steuerstrafrechts gerät, kann sich vertrauensvoll an die Anwälte wenden, die seit Jahrzehnten als Experten auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts gelten. Diese Kombination ist gewinnbringend für die Mandanten, denn es gibt kaum noch wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen, die nicht in irgendeinem Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht stehen - das gilt auch umgekehrt. Die Finanzbehörden versagen nämlich häufig die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn sie eine Straftat vermuten, und gehen von einer Steuerhinterziehung aus. Den Durchblick in diesem Dschungel haben die Anwälte, die über tiefgehende Kenntnisse im Steuerstrafrecht verfügen.

Beraterteam mit über 30 Jahren Erfahrung

Nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene gibt es steuerrechtliche Vorschriften, die es zu beachten gilt und die oft von den nationalen Regelungen abweichen. Für den Steuerpflichtigen sind diese Unterschiede kaum noch zu erkennen, denn die internationalen und europarechtlichen Bezüge des Steuerrechts sind sehr kompliziert und das Steuerrecht selbst ist schnelllebig, sodass Risiken nicht immer rechtzeitig erkannt werden. Ein steuerstrafrechtlicher Verdacht kann hieraus schnell entstehen. Sollte es dann zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen, sollte unbedingt ein auf diese Rechtsgebiete spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Die drei Anwälte kennen alle Verteidigungsmöglichkeiten, um eine Hauptverhandlung schon im Vorfeld möglichst zu vermeiden.

Im Jahr 2019 erhielt - damals noch - die Kanzlei Compart & Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP-KANZLEI - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT und Dr. Konrad Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP ANWALT - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT.

Dr. Konrad Schmidt kümmert sich um Mandanten mit Anliegen aus dem Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsanwältin Hanja Rebell-Houben kombiniert ihr juristisches Fachwissen mit aus ihrer kaufmännischen Ausbildung gewonnenem Wirtschaftswissen.

Dr. Norbert Stegemann verfügt nicht nur über eine ausgeprägte Kenntnis des materiellen Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts, sondern auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Seit über 30 Jahren sind die Rechtsanwälte auf das Straf-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert und verteidigen sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen.
Impressum
Schmidt Rebell-Houben Rechtsanwälte PartG mbB
Herr Schmidt
O4, 7
68161 Mannheim
Deutschland
T: 0049-621-411025
F: 0049-621-411027
@: mannheimmelchers-law.com
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