Die Anforderungen an Selbstanzeigen sind gestiegen
Zwar besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige fort. Die Voraussetzungen, sie wirksam zu erstatten, wurden durch die Rechtsprechung und - ihr folgend - den Gesetzgeber zusehends verschärft. Des Weiteren neigen die Finanzbehörden immer stärker dazu, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als sogenannte Umgehungsmodelle zu identifizieren und ihnen die steuerliche Anerkennung zu versagen. Das führt häufig dazu, dass Ermittlungsverfahren sowohl gegen Unternehmen als auch gegen Privatpersonen eingeleitet werden. Hier wird deutlich, dass in der Auseinandersetzung mit Steuerbehörden versierte Verteidiger benötigt werden, um eine "Waffengleichheit" zu schaffen.
Zum Thema
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Im Raum Baden-Baden beraten erfahrene Strafverteidiger
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt • Rebell-Houben (vormals Compart & Schmidt Part mbB) mit den Gesellschaftern Dr. Konrad Schmidt und Hanja Rebell-Houben schließen sich zum 1. April 2020 mit der Kanzlei MELCHERS aus Heidelberg zusammen. Gemeinsam mit dem dortigen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Dr. Norbert Stegemann bilden sie zukünftig ein Team.
Wer in die Mühlen des Steuerstrafrechts gerät, kann sich vertrauensvoll an die Anwälte wenden, die seit Jahrzehnten als Experten auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts gelten. Diese Kombination ist gewinnbringend für die Mandanten, denn es gibt kaum noch wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen, die nicht in irgendeinem Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht stehen - das gilt auch umgekehrt. Die Finanzbehörden versagen nämlich häufig die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn sie eine Straftat vermuten, und gehen von einer Steuerhinterziehung aus. Den Durchblick in diesem Dschungel haben die Anwälte, die über tiefgehende Kenntnisse im Steuerstrafrecht verfügen.
Beraterteam mit über 30 Jahren Erfahrung
Nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene gibt es steuerrechtliche Vorschriften, die es zu beachten gilt und die oft von den nationalen Regelungen abweichen. Für den Steuerpflichtigen sind diese Unterschiede kaum noch zu erkennen, denn die internationalen und europarechtlichen Bezüge des Steuerrechts sind sehr kompliziert und das Steuerrecht selbst ist schnelllebig, sodass Risiken nicht immer rechtzeitig erkannt werden. Ein steuerstrafrechtlicher Verdacht kann hieraus schnell entstehen. Sollte es dann zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen, sollte unbedingt ein auf diese Rechtsgebiete spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Die drei Anwälte kennen alle Verteidigungsmöglichkeiten, um eine Hauptverhandlung schon im Vorfeld möglichst zu vermeiden.
Im Jahr 2019 erhielt - damals noch - die Kanzlei Compart & Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP-KANZLEI - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT und Dr. Konrad Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP ANWALT - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT.
Dr. Konrad Schmidt kümmert sich um Mandanten mit Anliegen aus dem Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.
Rechtsanwältin Hanja Rebell-Houben kombiniert ihr juristisches Fachwissen mit aus ihrer kaufmännischen Ausbildung gewonnenem Wirtschaftswissen.
Dr. Norbert Stegemann verfügt nicht nur über eine ausgeprägte Kenntnis des materiellen Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts, sondern auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.
- Herr Schmidt
- O4, 7
- 68161 Mannheim
- Deutschland
- T: 0049-621-411025
- F: 0049-621-411027