Notstrom und Ersatzstrom – worin besteht eigentlich der Unterschied?
Wenn es um Photovoltaikanlagen geht, dann werden auch immer öfter Begriffe wie Notstrom oder Ersatzstrom genannt. Doch um was genau handelt es sich dabei eigentlich? Und worin bestehen die Unterschiede?
Beim Notstrom zum Beispiel besteht die Möglichkeit, den bereits gespeicherten Strom jederzeit nutzen zu können. Konkret bedeutet dies: Kommt es zu einem Stromausfall, kann man einzelne Endgeräte mit diesem Strom betreiben – sofern die baulichen Voraussetzungen stimmen, auch ohne zusätzliche Komponenten. Wichtig: Die Notstromversorgung schaltet sich für gewöhnlich nicht automatisch ein.
Anders ist dies beim Ersatzstrom. Kommt es zu einem Stromausfall, schaltet sich diese Funktion von allein an, sodass die Geräte – zum Beispiel ein Kühlfach oder ein Gefrierschrank – nur wenige Sekunden vom Strom getrennt sind, ehe sie wieder laufen. Darüber hinaus sind Systeme mit Ersatzstrom auch schwarzstartfähig. Das heißt, dass das System am nächsten Morgen automatisch wieder anläuft, wenn die Sonne wieder scheint. Unterm Strich ist Ersatzstrom also bei einem Stromausfall eine komfortablere Option als der reine Notstrom.
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Warum sind Photovoltaikanlagen gerade jetzt so beliebt?
Photovoltaikanlagen erleben gerade einen regelrechten Boom. Natürlich liegt dies auf der einen Seite an der aktuellen Situation auf der Welt mit immer höheren Strompreisen und der schrittweisen Abkehr von fossilen Brennstoffen. Es gibt aber auch noch andere Gründe.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf von Photovoltaikanlagen, deren Nennleistung unter 30 Kilowatt-Peak liegt – sowie für dazugehörige Stromspeicher – eine Umsatzsteuer von null Prozent. Ebenso entfällt die Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch. Eine steuerliche Registrierung von Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, ist somit nicht mehr erforderlich – in steuerlicher Hinsicht also attraktive Aussichten.
Auch die Zubauzahlen der Bundesnetzagentur belegen diesen Trend. Mit einer Ausbauleistung von 6,3 Gigawatt im ersten Halbjahr 2023 hat die Photovoltaik-Branche schon fast den Jahreszubau aus dem Vorjahr erreicht, der bei 7,2 Gigawatt lag.
Diese hohe Nachfrage sorgt aber auch dafür, dass mehr und mehr branchenfremde Unternehmen in diesen Bereich vordringen. Für die Kunden ist diese Entwicklung nicht gänzlich ohne Risiko. Von daher ist die Beauftragung eines Profis hier ein absolutes Muss.
Photovoltaik oder Notstromversorgung am besten nur vom Profi
Einer dieser Profis ist idealstrom. Das Unternehmen bietet bereit seit mehr als 13 Jahren die schlüsselfertige Installation von Photovoltaikanlagen an. Dabei wird großer Wert auf den Einsatz eigener Montage-Teams gelegt, um ein Höchstmaß an Qualität zu erreichen. Mit Sitz im Industrieherzen Hamburgs sind sie in der Region Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein tätig und konnten dort bereits über 1.400 Projekte erfolgreich realisieren.
Die Installation einer Photovoltaikanlage beginnt aber nicht erst mit dem Anbringen der Solarzellen. Vielmehr muss eine solche Anlage auch sorgfältig geplant werden. Die Firma idealstrom begleitet ihre Kunden dabei von der Planung bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage – und auch darüber hinaus. Auch das Zusammenspiel von Photovoltaik und Notstromversorgung ist mit einer fachmännisch geplanten Photovoltaikanlage realisierbar. So können Kunden dem nächsten Stromausfall gelassen entgegenblicken.
Wer an der Anschaffung einer Photovoltaikanlage interessiert ist, kann hier über die Website des Unternehmens direkt Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Bei der Beratung werden unter anderem Fragen wie zum Beispiel die nach der richtigen Anlagengröße fachmännisch beantwortet. Um diese und andere technische Fragen zu klären, nutzt das Unternehmen unter anderem eine professionelle Simulations-Software in Gutachterqualität.
"Regionalität, Kundenzufriedenheit und langfristige Betreuung gehören zu unserem Hauptaugenmerk", so Dipl.-Ing. Jörg Meier, Geschäftsführer von idealstrom.
- Herr Jörg Meier
- Peutestraße 53 a
- 20539 Hamburg
- Deutschland
- USt-IdNr.: DE329220233
- HRA 125500
- Amtsgericht Hamburg
- T: 0049-40-226375700