Immobilien, Pensionszusage

Warum die Pensionszusage die attraktivste Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer ist

Bild zum Artikel Altersvorsorge für Geschäftsführer

Eller Consulting l Lothar Eller, Geschäftsführer von Eller Consulting

Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind, sehen im Ruhestand bescheidenen Erträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen. Die Finanzierungslücke zum Erhalt des Lebensstandards kann unter bestimmten Umständen durch eine betriebliche Altersversorgung geschlossen werden. Worauf dabei zu achten ist, erläutert eine Honorar-Finanzberatung, die sich auf wertpapiergebundene Pensionszusagen spezialisiert hat.
Teilen per:

Eine Betriebsrente für geschäftsführende Gesellschafter – wie funktioniert das?

Wer Inhaber oder Anteilseigner eines Unternehmens ist, das er zugleich als Geschäftsführer leitet, ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Im Ruhestand sieht er einer gesetzlichen Rente entgegen, die in keinem Verhältnis steht zur übernommenen Verantwortung und erbrachten Leistung. Altersvorsorge ist in dieser Position darum ein wichtiges Thema. GGF sollten sich frühzeitig um eine ergänzende Absicherung kümmern, um neben dem Vermögenswert des Unternehmens weiteres Guthaben aufzubauen, das unabhängig von der Firma besteht und im Fall der Fälle nicht zur Insolvenzmasse zählt.

Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Auch für sie besteht unter Umständen ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge (bAV). Diese Option hängt ab von ihrem Status und der Rechtsform des Unternehmens. Denn für die bAV muss ein Arbeitsverhältnis vorliegen und Verträge mit sich selbst zu schließen, ist nur in bestimmten Konstellationen möglich. Geschäftsführer von Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG dürfen es nicht und können sich daher keine bAV-Zusage erteilen. Geschäftsführer einer GmbH oder AG dürfen es durchaus, seien sie nun ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung angestellt. Sogar wenn Geschäftsführer zugleich eine beherrschende Stellung als Gesellschafter innehaben, kommt die bAV unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Bei der richtigen Ausgestaltung kann sie für beide Seiten – Geschäftsführer und Betrieb – ein wirtschaftliches Erfolgsmodell sein.

Welche betriebliche Altersversorgung ist für Geschäftsführer empfehlenswert?

Es gibt aktuell sechs Wege, die bAV durchzuführen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Sozialpartner-Modell werden als "extern" bezeichnet, da die Versorgung einem Träger außerhalb des Unternehmens überantwortet wird. Einzig die Variante als Direkt- oder Pensionszusage gilt als "intern": Das Unternehmen selbst erbringt als Versorgungsträger sämtliche Leistungen.

Unabhängig vom Durchführungsweg sollte eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer folgende Kriterien erfüllen: Sie sollte flexible und hohe Einzahlungen ermöglichen, geringe und transparente Kosten verursachen, Bilanz- und Steueroptimierung erlauben sowie selbstverständlich der lukrativen Vermögensbildung dienen.

Kommen diese Kriterien zur Anwendung, ist die Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer am attraktivsten. Sie kann bei richtiger Gestaltung eine flexible, steueroptimierte Altersvorsorge sein, etwa indem sie in ein maßgeschneidertes Depot mit ETF beziehungsweise Indexfonds investiert. ETF verursachen geringe, völlig transparente Gebühren, sind breit gestreut und reduzieren das Ausfallrisiko auf ein Minimum. Die Zahlung der Beiträge ist flexibel, ihre Höhe kann relativ frei gewählt werden. Auch sind jederzeit Sonderzahlungen aus Tantiemen möglich.

Zudem ist eine fondsgebundene Pensionszusage steuerlich interessant. Durch sie entstehen Aufwendungen, die den Gewinn des Unternehmens reduzieren. Es zahlt mithin weniger Körperschafts- und Gewerbesteuer. Auch Geschäftsführer profitieren: Eine Pensionszusage ist in der Ansparphase grundsätzlich steuerfrei. In der Auszahlungsphase ist sie steuerpflichtig, allerdings kann bei einer Einmalzahlung die sogenannte Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen, eine Ratenzahlung über viele Jahre oder eine Rente vereinbart werden.

Im jedem konkreten Fall sind bei der Pensionszulage etliche Bedingungen und Details zu beachten, sowohl hinsichtlich der rechtlichen, steuerlichen wie finanziellen Seite. Eine vorgehende Beratung ist unerlässlich. Sie sollte am besten durch eine spezialisierte, unabhängige Renten- und Anlageberatung erfolgen, idealerweise in Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater.

Vollständig unabhängige, umfängliche Expertise rund um die Pensionszusage

Eine solche Beratung leistet bundesweit die Eller Consulting GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Walddorfhäslach und Büros in Stuttgart sowie Tübingen/Reutlingen. Die Experten um Geschäftsführer Lothar Eller sind seit mehr als 20 Jahren auf die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer spezialisiert. Ihr besonderer Schwerpunkt liegt auf der Empfehlung wertpapiergebundener Pensionszusagen. Zu ihren Klienten gehören Unternehmer, mittelständische Betriebe sowie Privatpersonen.

Eller Consulting arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis, verzichtet somit generell auf jede Form von Provision. Das Beratungsunternehmen agiert unabhängig von Banken, Finanzdienstleistern, Versicherern und ist damit eines der ganz wenigen, das frei von Interessenkonflikten handelt: Es ist einzig und allein dem Wohlergehen seiner Mandanten verpflichtet.

Eller Consulting verfügt sowohl über die Zulassung als Rechtsberater für betriebliche Altersvorsorge als auch über die des Honorar-Finanzberaters. Die Experten beantworten alle Fragen zur Steueroptimierung, Einrichtung, Modifikation, Auslagerung und Ausfinanzierung von Pensionszusagen. Sie klären über Probezeiten und sogenannte Erdienbarkeitsfristen auf, die für GGF bei diesem Altersvorsorgemodell gelten und erläutern, was im Fall eines Arbeitgeberwechsels oder einer Insolvenz zu beachten ist. Sie erstellen bei Bedarf auch sämtliche benötigten Pensionsgutachten und versicherungsmathematische Gutachten für Steuer- und Handelsbilanzen.

Gesellschafter-Geschäftsführer, die weitere Informationen benötigen oder Näheres über den Service von Eller Consulting erfahren möchte, sollten über die Firmen-Homepage ein unverbindliches Beratungsgespräch anfordern.

Hier informieren
Altersvorsorge per fondsgebundener Pensionszusage lohnt sich sowohl für geschäftsführende Gesellschafter als auch Unternehmen, sofern sie geschickt gestaltet ist. Die Honorarberatung Eller Consulting weiß, worauf es dabei ankommt.
Impressum
Eller Consulting GmbH
Finanzberatung, Vermögensverwaltung, betriebliche Altersvorsorge, Honorarberatung
Calwer Straße 15
70173 Stuttgart
Deutschland
USt-IdNr.: DE284652641
HRB 742480
Amtsgericht Stuttgart
T: 0049-711-90711891
@: infoellerconsulting.de
Hier Kontakt aufnehmen