Gesetzliche Vorgaben im Rahmen der CSRD
Die CSRD löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert sowohl den Anwenderkreis als auch den Umfang der Berichterstattung. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen viele Kreditinstitute erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen. Dabei geht es nicht nur um ökologische Faktoren, sondern auch um soziale und Governance-Aspekte (ESG).
Besonderes Augenmerk liegt auf der sogenannten doppelten Wesentlichkeit: Banken müssen darlegen, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken (Outside-in-Perspektive) und gleichzeitig, welche Auswirkungen ihre Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft haben (Inside-out-Perspektive).
Zum Thema
Was müssen Banken bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD besonders beachten?
Im Gegensatz zu Produktionsunternehmen liegt der Fokus bei Banken nicht auf der physischen Lieferkette, sondern auf ihrer Finanzierungstätigkeit. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen entstehen durch die Kredit- und Investitionsentscheidungen. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:
• Klimabilanzierung nach dem PCAF-Standard, insbesondere Scope-3-Emissionen (Kategorie 15: investitions- und finanzierungsbezogene Emissionen)
• ESG-Risikomanagement: Die Integration von transitorischen und physischen Klimarisiken in das Risikomanagement ist sowohl für die Berichterstattung als auch für die Aufsicht von hoher Bedeutung.
• Taxonomie-Verordnung: Die Anforderungen der EU-Taxonomie müssen auf Prozesse im Kreditgeschäft übertragen werden.
• Transitionsplanung: Die Entwicklung und Offenlegung tragfähiger Strategien zur Reduzierung von Klimarisiken
Hinzu kommen methodische Herausforderungen wie die Erstellung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Integration von ESG-Daten in bestehende Systeme sowie die Einhaltung der Berichtspflichten unter gleichzeitiger Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Die CSRD sieht eine Pflichtprüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch den Abschlussprüfer oder einen externen Dienstleister vor. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen nicht nur Imageschäden, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem:• Sanktionen durch Aufsichtsbehörden
• Verstärkte Prüfungsintensität
• Reputationsrisiken gegenüber Investoren und Stakeholdern
Wie unterstützt AWADO konkret bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Banken nach CSRD?
Als erfahrene Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mit besonderer Expertise im Bankensektor bietet AWADO ein umfassendes Leistungspaket für die Umsetzung der CSRD-Anforderungen. Das Kompetenzteam Nachhaltigkeit verfügt über tiefgreifende Kenntnisse in Sustainable Finance, ESG-Regulatorik und der Bankenaufsicht. Die Beratung erfolgt stets mit Blick auf Proportionalität, Praxisnähe und Prüfungssicherheit.
AWADOs Leistungspaket für Banken umfasst unter anderem:
1. Wesentlichkeitsanalyse: Identifikation der wesentlichen ESG-Themen nach der doppelten Wesentlichkeit
2. Schulung und Coaching: Vermittlung des notwendigen Fachwissens für Nachhaltigkeitsverantwortliche und Mitarbeitende im Rechnungswesen
3. Prozessimplementierung: Aufbau und Integration von Taxonomie-konformen Prozessen, ESG-Risikomanagement und PCAF-Methodik
4. Datenerhebung und Klimabilanzierung: Einzigartig ist das PCAF-Analysetool von AWADO zur strukturierten Erhebung von Scope-3-Emissionen.
5. Berichterstellung: Erstellung vollständiger, prüfungssicherer Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS
6. Prüfungsbegleitung: Sicherstellung der Konformität im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung
Warum AWADO?
AWADO verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Banken, insbesondere Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Durch die tiefe Kenntnis der branchenspezifischen Systeme, Verfahren und regulatorischen Anforderungen bietet AWADO keine Lösungen "von der Stange", sondern individuell skalierte Ansätze, die dem Proportionalitätsprinzip gerecht werden.- Herr Tobias Grollmann
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