IT & Software, KHZG

Wie ein digitales Patientenportal das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) realisiert

Bild zum Artikel Smart Health Platform

m.Doc

Es heißt zwar Krankenhauszukunftsgesetz, doch es soll zeitnah Gegenwart werden: Durch das KHZG wird die Digitalisierung in Kliniken und Versorgungseinrichtungen vom Staat massiv gefördert. Ein wesentlicher Baustein der neuen medizinischen Infrastruktur ist die Einführung eines Patientenportals wie dem der m.Doc GmbH, das den Informationsaustausch zwischen Patienten, Ärzten, Pflegefachkräften und Klinikleitungen ermöglicht.
Teilen per:

Der KHZG-Countdown läuft

Die Bundesregierung möchte mit dem im Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) der überfälligen Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Impuls geben. Hierfür stellt der Bund Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro kommen von den Ländern.

Die Gelder sollen für moderne Notfallkapazitäten und vor allem für "eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen" verwendet werden, wie das Bundesministerium für Gesundheit formuliert.

Der Stand der Digitalisierung von Krankenhäusern wird zum 30. Juni 2024 evaluiert. Bisher war gesetzlich vorgeschrieben, dass die geförderten KHZG-Projekte bis Ende 2024 umgesetzt sein müssen, ansonsten drohten Sanktionen. Künftig genügt schon die Beauftragung zur Umsetzung. Die ursprünglichen Sanktionszahlungen sollten ab 2025 bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen.

Als wären die aktuellen Probleme nicht groß genug – gestiegene Energiekosten, hohe Krankenstände bei ohnehin dünner Personaldecke, die anstehende Krankenhausreform – sind Verantwortliche in Kliniken und Versorgungseinrichtungen, Ärzte, Digitalisierungsexperten, Verbände und Gesundheitspolitiker daher gefordert, das KHZG nun umzusetzen, insbesondere einen essenziellen Bestandteil, das digitale Patientenportal.

Voraussetzungen eines förderungsfähigen Patientenportals

Für die Förderung digitaler Patientenportale listet das KHZG im Fördertatbestand 2 konkrete Muss- und Kann-Kriterien auf. Förderfähig sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Diese dienen einem digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Ziel ist hierbei, den dabei entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. (Quelle: § 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV)

Digitales Aufnahmemanagement ermöglicht Patienten sowie vorgelagerten Leistungserbringern, Termine für ambulante Versorgungsleistungen zu buchen sowie Behandlungen und stationäre Aufnahmen online zu vereinbaren. Anamnese und Aufnahme sollen dabei digital von zu Hause aus erfolgen, inklusive der notwendigen Unterschriften.

Durch digitales Behandlungsmanagement erhalten Patienten während ihres Aufenthalts mittels ihres eigenen Endgeräts Orientierung in der Gesundheitseinrichtung. Sie können sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen, Ansprechpartner erfragen, Vorabinformationen zur Behandlung erhalten und so schon viele Fragen abklären.

Im Anschluss an den Aufenthalt ermöglicht digitales Entlassmanagement den strukturierten Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtung und nachgelagerten Leistungserbringern. Zudem ist bei Bedarf eine engmaschige Nachsorge via telemedizinischem Service gewährleistet.

Da Gesundheitsdaten hochsensible Informationen sind, muss jedes digitale Patientenportal höchste IT-Sicherheit gewährleisten. Dazu gehören Hosting auf zertifizierten Servern, Verschlüsselung der Datenübertragung, Datensparsamkeit und Zwei-Faktor-Authentifizierung seitens der Nutzer.

Hier informieren

Das Krankenhauszukunftsgesetz vorweggenommen, bevor es überhaupt existierte

Ein Patientenportal, das alle Muss- und Kann-Kriterien erfüllt, wurde bereits vor der Einführung des KHZG durch die m.Doc GmbH entwickelt. Das 2016 gegründete Unternehmen mit Standorten in Köln und Lissabon schuf mit der Smart Health Platform das technisch sichere, solide Fundament für den digitalen Informationsaustausch zwischen Patienten, Ärzteschaft, Pflegekräften und Klinikleitung. Ziel ist, dass jeder Mensch jederzeit und überall seinen Arzt via Smartphone quasi "in der Tasche" dabei hat.

Die Smart Health Platform wird ständig bedarfsgerecht weiterentwickelt. Sie hat sich seit Jahren in großen Klink-Verbünden, Universitätskliniken und Reha-Einrichtungen bewährt. Die Universitätsmedizin Essen, das Katholische Klinikum Bochum, das Universitätsklinikum des Saarlandes sind nur einige der vielen Institutionen, die m.Doc gewinnbringend nutzen.

Auch in Hinsicht auf KHZG-Konformität und Förderfähigkeit erwies sich das Portal als zukunftsfähig: Es erfüllte bereits alle geforderten Voraussetzungen. m.Doc steht Patienten über eine personalisierte Nutzeroberfläche im Web sowie als Smartphone-App zur Verfügung, bindet sie digital in die Prozesse während ihres Klinikaufenthaltes ein und unterstützt die sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten, auch nach dem Aufenthalt.

In puncto Datensicherheit setzt m.Doc auf Twin-Core-Rechenzentren der Telekom, die unter anderem nach ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert sind. Zwischen allen Systemkomponenten werden Daten durch SSL-Verschlüsselung und nach Maßgabe der Datensparsamkeit übertragen. Überwachungs- und Warndienste stellen ihre Integrität sicher und gewährleisten die stete Verfügbarkeit der Plattform. Um Zugang zu erhalten, müssen Nutzer sich durch Zwei-Faktor-Authentifizierung ausweisen. Selbstverständlich erfolgt keine Datenspeicherung auf Endgeräten von Patienten.

Hier über die zukunftssichere Digitalisierung des Gesundheitswesens mit dem KHZG-konformen Patientenportal von m.Doc informieren.
Impressum
m.Doc GmbH
Ursulaplatz 1
50668 Köln
Deutschland

Geschäftsführung:
Admir Kulin, Bernhard Calmer, Daniel Schmidt

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 221 / 669 637 00
E-Mail: info@mdoc.one
Web: www.mdoc.one

Eintragung ins Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB 88659


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:

DE308861740


Inhaltlich Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV

Admir Kulin, Bernhard Calmer, Daniel Schmidt

Hier Kontakt aufnehmen