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Förderung Wärmepumpe 2026: Was jetzt beim Heizungstausch gilt

Förderung Wörmepumpe
Beim Heizungstausch sollten technische Planung und Fördermöglichkeiten frühzeitig zusammengedacht werden. Ein Fachbetrieb berät zur passenden Wärmepumpenlösung; bei der Vorbereitung der Förderunterlagen kann der Vaillant Fördergeldservice unterstützen.

Die neuen Regeln zur Förderung von Wärmepumpen sorgen derzeit bei vielen Eigenheimbesitzenden für Unsicherheit. Seit dem 21. Juli 2026 gelten beim Heizungstausch veränderte Bedingungen. Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre alte Heizung ersetzen möchten? Vaillant ordnet die neuen Förderbedingungen verständlich ein.

Gibt es überhaupt noch eine staatliche Förderung von Wärmepumpen?

Wer derzeit den Austausch der alten Heizung plant, stößt auf eine widersprüchliche Berichterstattung mit Sätzen wie „Die Förderung wurde reformiert“, „Zuschüsse sinken“ und „neue Regeln gelten“. Da stellt sich schnell die Frage: Läuft die Heizungsförderung nach der Neuregelung der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) überhaupt noch? Welche Bedingungen gelten jetzt? Und mit welchem Zuschuss lässt sich bei einer Wärmepumpe rechnen?

Die gute Nachricht lautet: Die Förderung wurde nicht abgeschafft, sondern neu geordnet. Die Fördersummen bleiben attraktiv, allerdings werden die maximal förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Da die Reform stärker sozial ausgerichtet ist, können vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien mit minderjährigen Kindern profitieren.

Förderanträge werden weiterhin über die KfW, die staatliche Förderbank des Bundes, gestellt. Für einen gut vorbereiteten Förderantrag sollten einige Punkte vorab geklärt werden:

  • Welche Fristen gelten?
  • Welche technischen Anforderungen muss die neue Heizung erfüllen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wann sollte der Antrag bei der KfW gestellt werden?

Eine frühzeitige Klärung von Fristen, technischen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen erleichtert die Antragstellung und schafft Planungssicherheit für den Heizungstausch.

Wie genau funktioniert die Förderung der Wärmepumpe 2026?

Förderung Wärmepumpe
Beim Austausch bestimmter älterer Heizungen durch eine förderfähige Wärmepumpe wie die aroTHERM plus von Vaillant kann für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent greifen.

Die neue Förderlogik wirkt zunächst kompliziert. Wer die einzelnen Bausteine kennt, kann die möglichen Zuschüsse und Änderungen jedoch besser einordnen. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer setzt sich die Förderung der Wärmepumpe aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundförderung: Sie bildet die Basis für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe und beträgt wie gehabt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Einfamilienhaus werden dabei aktuell maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt (zuvor waren es 30.000 Euro). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt diese Obergrenze halbjährlich um 750 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn sie bestimmte ältere, noch funktionierende Heizungen ersetzen. Das gilt etwa für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie bestimmte Gasheizungen. Bei einer Gasheizung greift der Bonus nur, wenn sie mindestens 20 Jahre alt ist. Ab dem 1. Februar 2027 wird der Bonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert.
  • Einkommensbonus: Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Bis 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei 30.001 bis 40.000 Euro 30 Prozent und bei 40.001 bis 50.000 Euro 10 Prozent. Maßgeblich ist dabei nicht das aktuelle Einkommen: Berücksichtigt werden die zu versteuernden Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Für die Berechnung wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Eingang des Förderantrags herangezogen.
  • Familienregelung: Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch sind 40 Prozent Einkommensbonus bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro möglich, 30 Prozent bei 40.001 bis 50.000 Euro und 10 Prozent bei 50.001 bis 60.000 Euro.

Die Grundförderung und Boni können sich unter bestimmten Voraussetzungen ergänzen. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Bei aktuell maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus entspricht das einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro, sofern alle Voraussetzungen für die maximale Förderquote erfüllt sind. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.

„Ein noch 2026 gestellter Förderantrag kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten“, sagt Daniel Schwehn, Fördermittelexperte bei Vaillant. „Wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, welche Boni im konkreten Fall möglich sind und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.“

Welche Förderbausteine letztlich genutzt werden können, hängt daher immer von den individuellen Voraussetzungen und dem geplanten Heizungstausch ab. Wer bei der Förderplanung nicht den Überblick verlieren möchte, findet bei Vaillant Unterstützung. Als weltweiter Anbieter von umweltschonenden und energiesparenden Heiz- und Lüftungssystemen begleitet das Unternehmen nicht nur mit der passenden Technik, sondern auch bei Fragen rund um die Förderung.

Wie gelingt die Vorbereitung des Förderantrags?

Förderung Wärmepumpe
Praxisbeispiel Lüneburg: In der Doppelhaushälfte von Eigentümer Christoph Lindemann-Sieling aus dem Jahr 1925 wurde die bisherige Gasheizung durch eine aroTHERM plus ersetzt. Nach Einreichung der Förderunterlagen lag die Förderzusage innerhalb von sechs Wochen vor.

Damit der Förderprozess von Anfang an gut vorbereitet ist, sollte die Förderung bereits bei der Planung des Heizungstauschs berücksichtigt werden. Ein Vaillant Fachpartner prüft auf Anfrage zunächst die technischen Voraussetzungen des Gebäudes und stimmt die geplante Wärmepumpe auf das Gebäude ab.

Für die Förderfragen steht der Vaillant Fördergeldservice zur Verfügung, der von der Sunshine Energieberatung GmbH durchgeführt wird. Er gibt Orientierung, welche Fördermöglichkeiten für das geplante Vorhaben infrage kommen können, und hilft bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Dazu gehört auch die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Eine Ausfüllhilfe für das KfW-Portal sowie Informationen zu Fristen und den nächsten Schritten ergänzen das Angebot.

Auch nach dem Einbau der Wärmepumpe ist der Förderprozess noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der Maßnahme prüft die Sunshine Energieberatung GmbH die eingereichten Unterlagen und erstellt die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Den Antrag und die Nachweise reichen die Antragstellenden selbst im KfW-Portal ein. So lässt sich der Förderprozess von der Planung bis zum Abschluss strukturiert begleiten.

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Dass eine Förderzusage bei guter Vorbereitung zügig vorliegen kann, zeigt das Praxisbeispiel aus Lüneburg: Eigentümer Christoph Lindemann-Sieling erhielt seine Förderzusage innerhalb von sechs Wochen, nachdem er die Unterlagen eingereicht hatte. Seine Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1925 wurde mit der aroTHERM plus von Vaillant ausgestattet.

Diese Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt das natürliche Kältemittel R290 und erreicht hohe Vorlauftemperaturen. Damit eignet sie sich auch für die Modernisierung von Bestandsgebäuden mit vorhandenen Heizkörpern. Die aroTHERM plus in der 10-kW-Variante wurde zudem von Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2025) mit der Note „Gut“ (2,3) bewertet. In einer fachgerecht geplanten und installierten Anlagenkonfiguration erfüllt die aroTHERM plus die Voraussetzungen für die staatliche Wärmepumpenförderung.

Zum Thema
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen läuft auch nach den Änderungen im Juli 2026 weiter. Einzelne Förderbestandteile werden schrittweise reduziert; die konkrete Förderhöhe hängt zugleich von den persönlichen Voraussetzungen ab. Neben dem Heizungstausch mit passender Technik unterstützt Vaillant Eigenheimbesitzende zudem bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
Häufige Fragen
  • Was ändert sich 2026 bei der Heizungsförderung?
    Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Förderung von Wärmepumpen. Die Förderung wurde nicht abgeschafft: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Geändert wurden unter anderem die maximal förderfähigen Kosten, der Klimageschwindigkeitsbonus und die Einkommensstaffelung. Ab dem 1. Februar 2027 werden einzelne Förderbestandteile weiter schrittweise reduziert.
  • Wie setzt sich die Förderung für selbstnutzende Eigentümer zusammen?
    Die Förderung besteht aus mehreren Komponenten: einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einem variablen Einkommensbonus, der von 10 bis 40 Prozent reichen kann. Der früher existierende Effizienzbonus entfällt.
  • Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gibt es ihn noch?
    Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Er kann für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümern beim Austausch bestimmter älterer, noch funktionierender Heizungen greifen, etwa bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie bestimmten Gasheizungen. Bei Gasheizungen gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren. Ab dem 1. Februar 2027 wird er halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert und läuft zum 1. August 2028 vollständig aus.
  • Wie hoch ist die maximale Förderhöhe für den Einbau einer Wärmepumpe?
    Für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Bei derzeit maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus entspricht das einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.
  • Welche Unterstützung bietet der Vaillant Fördergeldservice?
    Der Vaillant Fördergeldservice unterstützt bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und begleitet die einzelnen Schritte des Förderprozesses. Dazu gehören unter anderem Orientierung zu möglichen Fördermöglichkeiten, die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), eine Ausfüllhilfe für das KfW-Portal sowie Informationen zu Fristen und nächsten Schritten. Nach Umsetzung der Maßnahme wird zudem die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Antrag und Nachweise reichen die Antragstellenden selbst im KfW-Portal ein.
Impressum
Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG

Berghauser Str. 40

42859 Remscheid

info@vaillant.de
www.vaillant.de
Disclaimer

Es sollte beachtet werden, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Informationen zu den konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung bei einem Wechsel von einer alten Heizung zu einem klimafreundlichen Heizgerät finden Interessierte auch unter www.vaillant.de.