Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber zur digitalen Arbeitszeiterfassung?
Um die Anforderungen an die digitale Arbeitszeiterfassung zu erfüllen, müssen Arbeitgeber bestimmte Informationen erfassen. Dazu gehören Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten und Überstunden.
Arbeitgeber können zwar die Arbeitszeiterfassung an die Mitarbeitenden delegieren, es reicht jedoch nicht aus, sie lediglich anzuweisen. Sie müssen sicherstellen, dass das Zeiterfassungssystem korrekt angewendet wird. Dazu gehören regelmäßige Stichproben und Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird.
Die Erfassung der Arbeitszeit mit Papier und Bleistift ist bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig. Dazu sollte noch erwähnt werden, dass es noch nicht abschließend geklärt ist, wie Pausenzeiten und kurzfristige Tätigkeiten (zum Beispiel das Abrufen dienstlicher E-Mails außerhalb der Arbeitszeit) zu behandeln sind. Hier bedarf es weiterer gesetzlicher Klarstellungen.
- Die Vorgaben des Gesetzgebers sollen sicherstellen, dass die Arbeitszeiten der Beschäftigten korrekt erfasst werden und die Arbeitgeber ihren Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung nachkommen.
- Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass das verwendete Zeiterfassungssystem objektiv, zuverlässig und zugänglich sein muss. Das bedeutet, der Einsatz von digitalen Zeiterfassungssystemen wie trackYoo ist möglich und erfüllt auch die Anforderungen des Gesetzgebers.
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Das ist trackYoo: digitale Arbeitszeiterfassung leicht gemacht
trackYoo ist eine einfache und datenschutzkonforme Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Mit dem digitalen Zeiterfassungssystem können Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden in einer benutzerfreundlichen Oberfläche erfasst werden. Zudem bietet die Softwarelösung eine integrierte Urlaubsplanung mit Freigabeprozess und erlaubt die Berücksichtigung von Krankentagen und Fortbildungen. Auch Teilzeitarbeit und freie Tage können mithilfe des Systems flexibel verwaltet werden. Zudem haben Arbeitgeber über trackYoo die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern "geschenkte Tage" zu gewähren oder flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen.
Die Nutzung von trackYoo ermöglicht Arbeitgebern die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht und schafft gleichzeitig Übersichtlichkeit bei der Arbeitszeiterfassung. Werden gesetzliche Vorgaben bezüglich Arbeits- und Pausenzeit nicht eingehalten, gibt das Programm automatisch einen Hinweis.
Digitale Arbeitszeiterfassung mit trackYoo kostenlos testen
Die Nutzung von trackYoo beginnt mit einer einfachen Registrierung und Grundeinrichtung. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten und Urlaubspläne erfassen, während Arbeitgeber eine übersichtliche Darstellung im Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Dashboard erhalten.
Der Datenschutz hat bei trackYoo höchste Priorität. Alle personenbezogenen Daten werden verschlüsselt in der Datenbank gespeichert. Die Server befinden sich in Deutschland und es wird ein kostenloser Auftragsdatenverarbeitungsvertrag angeboten. Zudem können Löschprozesse für Daten gemäß individuell konfiguriert werden.
Interessierte Unternehmen, die sich während der offenen Beta-Phase bei trackYoo registriert haben, können das System während dieser Zeit kostenfrei nutzen. Zudem erhalten sie dauerhaft 50 Prozent Rabatt für die Zukunft. Firmen mit maximal drei Mitarbeitern können die Softwarelösung sogar kostenfrei nutzen.
- Herr Stefan Wirtz
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