Industrie, CSRD Umsetzung Deutschland

Warum Firmen in Deutschland keine Panik vor der Umsetzung der CSRD haben müssen

Bild zum Artikel Rechtskonforme Nachhaltigkeitsberichte

Klimaziele pünktlich erreichen © GLOBAL CLIMATE

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt ab 2024 verpflichtend, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erheben, bewerten und veröffentlichen sollen. Die Berichte müssen komplexe Kriterien berücksichtigen und anspruchsvolle Analysen leisten, um rechtskonform zu sein. Für die CSRD-Umsetzung in Deutschland wurden bereits ausgereifte digitale Werkzeuge entwickelt wie das CSRD-Management-Tool von GLOBAL CLIMATE, das Unterenhmen bei der einfachen und prüfungssicheren Umsetzung der CSRD unterstützt. Auch die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks, Grundvoraussetzung für die Erfüllung der Vorgaben der CSRD, deckt die Software vollautomatisiert ab.
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Die CSRD stellt Unternehmen vor riesige Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um sicherzustellen, dass Unternehmen einheitliche und vergleichbare Berichtsstandards für Investoren, Kunden und die Öffentlichkeit einhalten, wurden ausführliche Vorgaben für die Inhalte entwickelt, bekannt als European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese umfassen übergreifende Standards sowie drei themenbezogene Nachhaltigkeitsbereiche, die sich am ESG-Prinzip orientieren und entsprechend in Environment, Social and Governance (ESG) untergliedert sind.

Das grundlegende Prinzip der ESRS ist die "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse", bei der zwei Perspektiven berücksichtigt werden: die interne und die externe Sichtweise. Bei der Inside-out-Perspektive ermitteln Unternehmen, welche tatsächlichen und potenziellen negativen und positiven Auswirkungen das eigene Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte hat. In der "Gegenrichtung", bei der Outside-In-Perspektive, wird bewertet, wie sich beispielsweise Umweltveränderungen oder neue regulatorische Anforderungen auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken, mitsamt aller Chancen und Risiken.

Diese Unternehmen in Deutschland müssen sich jetzt an die CSRD-Umsetzung machen

Zunächst sind alle Unternehmen CSRD-pflichtig, die bereits jetzt unter die NFRD beziehungsweise das entsprechende deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) fallen. Dazu zählen kapitalmarktorientierte Unternehmen ab einer Unternehmensgröße von mehr als 500 Mitarbeitenden.

Ab 2025 folgen alle Unternehmen, auf die zwei der folgenden drei Kriterien zutreffen: Sie beschäftigen mindestens 250 Mitarbeiter, erwirtschaften mindestens 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder weisen eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro aus. Ab 2026 werden alle an der Börse gelisteten Unternehmen CSRD-berichtspflichtig, ebenso kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. Ausgenommen bleiben lediglich Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen maximal zehn Mitarbeiter, erwirtschaften höchstens 900.000 Euro Nettoumsatz oder weisen eine Bilanzsumme von maximal 450.000 Euro aus.

49.000 Unternehmen in der EU sind von der CSRD betroffen: Wer früher handelt, ist länger nachhaltig

Europaweit werden geschätzt 49.000 Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Aufgrund der hohen Komplexität der CSRD und ESRS sollten Firmen die Aufgabe frühzeitig angehen. Da die händische Erhebung aller relevanten Daten sehr zeitaufwendig wäre und die Anforderungen der CSRD inhaltlich höchst komplex sind, sind Unternehmen gut beraten, sich frühzeitig auf die CSRD vorzubereiten: am besten mit einem Partner, der eine digitale Lösung hat und mit den rechtlichen Aspekten bestens vertraut ist.

Die GLOBAL CLIMATE GmbH, ansässig in Straßlach bei München, ist ein renommierter Anbieter von Softwarelösungen, der sich auf die Digitalisierung von Nachhaltigkeitsdaten spezialisiert hat. Der Fokus des Softwareanbieters liegt darauf, Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen: mit innovativen Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen, die eine automatisierte Erstellung von CO2-Bilanzen, Product Carbon Footprints und ESG-Ratings ermöglicht und Unternehmen bei der softwaregestützten Umsetzung gesetzlicher Berichtspflichten wie der Corporate Sustainability Reporting Directive und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

CSRD-Management mit GLOBAL COMPLIANCE

Die Software von GLOBAL COMPLIANCE bildet alle Kriterien der CSRD-Richtlinie Schritt für Schritt ab und erstellt Nachhaltigkeitsberichte gemäß ESRS. Der gesetzlichen Berichtspflicht wird somit rechtskonform entsprochen, menschliche Fehler sind minimiert und die Einhaltung von Fristen ist sichergestellt.

Eine wichtige Funktion der Software ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Stakeholder werden in den Prozess eingebunden und übernehmen eine aktive Rolle bei der Ermittlung und Einschätzung von Nachhaltigkeitsaspekten. Diese Perspektive "von außen" stellt sicher, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen der unternehmerischen Tätigkeit von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet werden können.

Insbesondere das Erstellen der CO2-Bilanz wird für Kunden von GLOBAL CLIMATE deutlich einfacher. Der Software-Baustein GLOBAL FOOTPRINT liest die maßgeblichen Daten automatisiert und tagesaktuell aus ERP- und Buchhaltungssystemen aus. Er besitzt Schnittstellen zu allen gängigen ERP- und Finanzanwendungen, etwa von SAP, Microsoft Dynamics, DATEV, Oracle, Sage, ABAS, und extrahiert daraus den Corporate Carbon Footprint.

Unternehmen in Deutschland, die die CSRD rechtskonform umsetzen und Reportings nach ESRS durchführen möchten, können bei GLOBAL CLIMATE einen Termin für eine Software-Demo buchen.
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