Lahr, 25.01.2024 (lifePR) – Der US-Kosmetikkonzern Estée Lauder ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach Medienberichten könnte das Datenleck möglicherweise mit der MOVEit-Sicherheitslücke zusammenhängen, die weltweit unzählige Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen hat. Estée Lauder identifizierte laut einer Pressemitteilung vom 18. Juli 2023 einen Cybersicherheitsvorfall. Der Kosmetikkonzern habe daraufhin Systeme außer Betrieb genommen und eine Untersuchung eingeleitet. Es seien Daten entwendet worden, deren Umfang noch ermittelt werden soll. Laut Berichten des Online-Magazins Bleeping Computer führen die Ransomware-Gruppen ALPHV und Clop Estée Lauder auf ihren Leak-Listen, wobei Clop behauptet, über 130 GB an Unternehmensdaten zu verfügen. Die Cyberkriminellen versuchen, Unternehmen zu erpressen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die Opfer eines Datenlecks geworden sind, generell die kostenlose Erstberatung im Online-Check. Kunden haben gegenüber Estée Lauder einen Auskunftsanspruch, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Ob Schadensersatzansprüche bestehen, muss geprüft werden. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.

Estée Lauder informiert Kunden über Datenleck

Und wieder ein Datenleck. Dieses Mal hat es den US-Kosmetikkonzern Estée Lauder erwischt. Das Sammeln und Verwalten personenbezogener Daten ist mittlerweile ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens der Verbraucher. Derzeit ist ein rapider Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen zu beobachten. Die Kriminellen wollen Kundendaten abgreifen und im Darknet verkaufen oder selbst für Attacken auf Verbraucher verwenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt auf, was über das Datenleck bei Estée Lauder bisher bekannt geworden ist und wie die Verbraucher sich dagegen zur Wehr setzen können.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Estée-Lauder-Datenleck: Kunden, die in der Vergangenheit bei Estée Lauder eingekauft haben, sollten auf mögliche Phishing-Versuche achten. Es besteht die Gefahr, dass die gestohlenen Daten für betrügerische E-Mails oder Anrufe verwendet werden, um weitere persönliche oder finanzielle Schäden zu verursachen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei auch die mögliche Betroffenheit von Verbrauchern und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

EuGH erleichtert bei Datenleck Klagen auf Schadensersatz

Von einem Cyberangriff betroffene Verbraucher sollten sich die Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst vor Augen führen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das kann sogar zum Diebstahl der Identität führen. Damit können beispielsweise Geschäfte zulasten der Verbraucher getätigt werden. Wie sieht derzeit die Rechtslage aus? Haben Betroffene beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz? Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits in einem ähnlichen Fall eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.