Lahr, 19.01.2024 (lifePR) – Die Barclays Bank hatte zweimal bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa die gleiche strittige Forderung als Negativeintrag gemeldet. Beim zweiten Mal verweigerte die Hausbank des Betroffenen einen angefragten Kredit und sperrte zudem mit Hinweis auf den Negativeintrag die Kreditkarte. Das Oberlandesgericht Hamburg hielt den Negativeintrag für rechtswidrig, die Forderungen hätten nicht gemeldet werden dürfen und dem Verbraucher sei ein immaterieller Schaden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden. Mit Urteil vom 10. Januar 2024 verurteilt das OLG die Barclays Bank zur Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil ein Meilenstein im Verbraucherschutz. Die Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kommen zur Anwendung. Verbraucher können erfolgreich gegen negative Schufa-Einträge vorgehen. Die Kanzlei bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.

Soziales Ansehen leidet unter negativen Schufa-Einträgen

Wer einen Kredit benötigt, eine neue Wohnung anmieten oder gar ein Haus bauen oder kaufen möchte, der wird schnell mit der Schufa konfrontiert. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger überprüfen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa gibt dann den Unternehmen ihre Einschätzung weiter – den sogenannten Score-Wert. Je nach Auskunft enden schnell private Träume wie der vom Hausbau. Der EuGH hat diesen Einfluss von Schufa-Einträgen in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2023 (Az.: C-26/22 und C-64/22) ausreichend gewürdigt. Negativeinträge sieht das Gericht als „negativen Faktor bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit“ und betroffenen Personen wird dadurch erheblich erschwert, ihre Grundbedürfnisse zu decken“. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende Verfahren kurz zusammen:

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz in Deutschland. Es stärkt die Rechte von Verbrauchern im Sinne der DSGVO und macht die Kreditwirtschaft fairer. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Negativeintrag in das Schuldnerverzeichnis bereits ohne weitere Umstände einen Schaden für das soziale Ansehen des Betroffenen darstellt. Außerdem reicht es aus, dass eine Forderung bestritten wird, um das berechtigte Interesse des Kreditinstituts an der Meldung zu entkräften. Die Kanzlei rät Verbrauchern, die generell Probleme mit Schufa-Angelegenheiten haben, daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.