Lahr, 08.02.2024 (lifePR) – Ein unglaubliches Datenleck hat den Landkreis Lörrach aufgeschreckt. Monatelang konnten mit nur einer Google-Suche und zwei Klicks detaillierte Informationen der Grundstückseigentümer im Kreis Lörrach im Internet eingesehen werden. Recherchen des SWR Data Lab haben die Datenpanne aufgedeckt. Mehr als 50.000 Grundbesitzer sollen vom Datenleck betroffen sein. Ob ein Schaden entstanden ist, ist aktuell noch ungewiss. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Meinung, dass von Datenlecks betroffene Verbraucher sich unbedingt zur Wehr setzen sollten. Oftmals bekommen Verbraucher es gar nicht mit, dass ihre Daten im Internet kursieren. Die Kanzlei empfiehlt daher Verbrauchern, im kostenlosen Online-Check die Betroffenheit überprüfen zu lassen. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.

Ursache des Datenlecks beim Lörracher Landratsamt unklar

Millionen von E-Mail-Konten werden derzeit mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Ursache dafür sind unterschiedliche Datenlecks wie beispielsweise das bei Facebook. In Hacker-Foren bieten nach einem Datenleck Kriminelle die sensiblen Daten wie E-Mail-Adressen und Passwörter an – oftmals sogar Bankdaten. Wer von einem Datenleck betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz haben. Immer mehr Gerichte verurteilen beispielsweise die Facebook-Mutter Meta zur Zahlung von Schadensersatz. Doch nicht nur Unternehmen sind von Datenlecks betroffen, auch Behörden wie jetzt in Lörrach können in Mitleidenschaft gezogen werden. Am 7. Februar 2024 berichtete der SWR über ein gigantisches Datenleck im Landkreis Lörrach. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst zusammen, was bisher bekannt geworden ist:

EuGH erleichtert bei Datenleck Klagen auf Schadensersatz

Von einem Cyberangriff betroffene Verbraucher sollten sich die Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst vor Augen führen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das kann sogar zum Diebstahl der Identität führen. Damit können beispielsweise Geschäfte zulasten der Verbraucher getätigt werden. Wie sieht derzeit die Rechtslage aus? Haben Betroffene beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz? Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits im Fall eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.