Lahr, 06.02.2024 (lifePR) – In der Regel nutzen Cyberkriminelle Schwachpunkte in Sicherheitssystemen von Unternehmen aus, um Daten von Kunden über ein Datenleck zu erbeuten. Der Automobilhersteller Mercedes hat nach unterschiedlichen Medienberichten von Ende Januar 2024 selbst ein Datenleck produziert. Ein Mitarbeiter soll versehentlich dafür gesorgt haben, dass ein Github-Schlüssel öffentlich abrufbar war. Auf diese Weise könnte die Möglichkeit bestanden haben, dass Dritte auf interne Informationen von Mercedes Benz Zugriff erlangen. Ob es zu einem Zugriff gekommen ist, bleibt bisher unklar. Mercedes ermittelt aktuell noch.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Meinung, dass von Datenlecks betroffene Verbraucher sich unbedingt zur Wehr setzen sollten. Oftmals bekommen Verbraucher es gar nicht mit, dass ihre Daten im Internet kursieren. Die Kanzlei empfiehlt daher Verbrauchern, im kostenlosen Online-Check die Betroffenheit überprüfen zu lassen. Die Rechtsprechung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erleichtert derzeit für Betroffene, Schadensersatz erfolgreich einzuklagen. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.

Datenlecks: Manchmal genügt eine kleine Unachtsamkeit

Aktuell sehen sich Millionen von E-Mail-Accounts mit einer Flut von Spam und betrügerisch überzeugenden E-Mails konfrontiert, verursacht durch verschiedene Datenpannen, unter anderem bei Facebook. Im Frühjahr 2021 wurde ein enormes Datenleck bei dem Social-Media-Giganten publik, von dem allein in Deutschland sechs Millionen Nutzer betroffen sein sollen. Nach solchen Sicherheitsvorfällen ist es üblich, dass Kriminelle in Hacker-Foren sensible Informationen wie E-Mail-Adressen, Passwörter und in einigen Fällen sogar Bankdaten zum Verkauf anbieten. Personen, deren Daten durch solche Lecks kompromittiert wurden, könnten unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz erheben. Zunehmend sprechen Gerichte Urteile aus, die Unternehmen wie die Facebook-Muttergesellschaft Meta zur Leistung von Schadensersatz verpflichten. Kaum eine Woche ohne ein neues Datenleck. Ende Januar 2024 tauchten in Online-Medien Berichte darüber auf, dass der Automobilhersteller Mercedes ein eigenes Datenleck produziert hat – allerdings aus Versehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst zusammen, was bisher bekannt geworden ist:

EuGH erleichtert bei Datenleck Klagen auf Schadensersatz

Verbraucher, die von einem Cyberangriff betroffen sind, sollten sich über die möglichen Folgen von Datenlecks und Datendiebstahl im Klaren sein. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenpannen könnten Cyberkriminelle in der Lage sein, gezielte Phishing-Angriffe auf einzelne Verbraucher zu starten, was im schlimmsten Fall zum Identitätsdiebstahl führen kann. Dieser ermöglicht es den Angreifern unter Umständen, auf Kosten der betroffenen Verbraucher Geschäfte abzuschließen. Was die rechtliche Situation betrifft, so fragen sich viele, ob ihnen im Falle eines Datendiebstahls Schadensersatzansprüche zustehen. In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer auf wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hin, die im Jahr 2023 gefällt wurden und die Rechte der Verbraucher bei Datenschutzverletzungen deutlich verstärken.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits im Fall eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.