Saarbrücken, 20.03.2024 (PresseBox) – Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) geeinigt. Die Fristverlängerung bis 30. September 2024 gilt dann, wenn prüfende Dritte (also z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) bereits Fristverlängerung im digitalen Antragssystem beantragt haben. Zudem wurden Vereinfachungen im Prozess zur Abwicklung der Schlussabrechnungen beschlossen. Die IHK Saarland begrüßt die neuen Regelungen: „Als Ansprechpartner für die Corona-Wirtschaftshilfen erreichen uns nach wie vor täglich Rückfragen zu Schlussabrechnungen. Die zahlreichen Gespräche mit betroffenen Mitgliedsunternehmen machen den hohen Handlungsbedarf deutlich. Umso mehr freut es uns, dass mit Unterstützung der DIHK nun eine gemeinsame Verständigung erreicht werden konnte“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

Die gemeinsame Verständigung im Wortlaut: Gemeinsame Verständigung
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) BMWK – Corona-Wirtschaftshilfen