Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) ist eine digitale Sammlung, die gesundheitsrelevante Informationen einer Person an einem zentralen Platz zusammenführt. Dabei handelt es sich um eine kostenlose und freiwillige Anwendung der Krankenkassen. Versicherten soll dadurch ermöglicht werden, ihre Gesundheitsdaten digital abzuspeichern, zu verwalten und selbstständig digital einzusehen. Die hochsensiblen Daten werden in Deutschland auf Servern gespeichert, die strengen Datenschutzrichtlinien unterliegen.

Diese Patientenakte, die fortan elektronisch funktioniert, soll vor allem für Effizienz bei Behandlungsabläufen sorgen und einen schnelleren und vollständigen Überblick über die gesamte Krankheitsgeschichte verschaffen können. Gleichzeitig sollen Patienten von einem besseren Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten profitieren. Was umfasst die elektronische Patientenakte und wie bekommt man Zugriff auf die ePA?

Was beinhaltet die elektronische Patientenakte?

Medizinische Dokumente, digitale Gesundheitsdokumente und mehr – mit der elektronischen Patientenakte sollen alle Gesundheitsdaten an einem Ort gespeichert sein. Die meisten Daten werden grundsätzlich von Ärzten eingestellt. Zusätzlich können Krankenkassen oder man selbst Daten einpflegen. Patienten müssen über die Speicherung der Daten informiert werden und können die Zugriffsrechte für Ärzte und medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser selbst vergeben.

Medizinische Dokumente:

Digitale Gesundheitsdokumente, die künftig möglich sind:

Zusätzlich können die Versicherten ihre eigenen Daten auf die elektronische Gesundheitsakte übermitteln:

Krankenkassen selbst haben zwar keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte, können aber Leistungsdaten einstellen, wie Abrechnungen von Ärzten und Psychotherapeuten. Zusätzlich können Wunschdaten eingepflegt werden, wie die Patientenkopie der AU-Bescheinigung oder Erklärung zur Organ- und Gewebespende – diese Möglichkeit funktioniert allerdings noch nicht problemlos.

Ab wann die ePA gilt

Die elektronische Patientenakte unterläuft aktuell seit dem 15. Januar 2025 einer Testphase in Hamburg und Umland, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Diese neue Version der elektronischen Gesundheitsakte wird damit in etwa 300 Gesundheitseinrichtungen getestet. Dafür wurde der ursprünglich bundesweite Start am 15. Februar 2025 verschoben, da vorerst alle Sicherheitslücken und Probleme vollständig behoben werden sollen.

Widerspruchsrecht

Viele Krankenkassen informieren ihre Versicherten über die Anlegung der elektronischen Patientenakte. Damit erhält man meist bereits eine Möglichkeit, der ePA zu widersprechen. Wer dies nicht macht, erhält automatisch eine elektronische Gesundheitsakte. Jedoch kann man zu jedem späteren Zeitpunkt über die App der Krankenkasse, per Mail, schriftlich per Post oder online über die Krankenkasse widersprechen. Daraufhin werden sämtliche Daten und Protokolleinträge gelöscht, sowie alle erteilten Berechtigungen vollständig entfernt.

Wird die Krankenkasse gewechselt, bleibt der Widerspruch auch dann gültig. Dieser kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Um Zugriff auf die elektronische Patientenakte und die eigenen medizinischen Daten zu haben, gibt es eine ePA-App der jeweiligen Krankenkasse. Diese ist über ein Smartphone oder Tablet zugänglich und soll mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Gerätebindung und PIN oder mit biometrischem Schlüssel gesichert werden. Eine andere Möglichkeit für den selbstständigen Zugriff bietet auch ein Computer.

Ohne ein digitales Endgerät ist allerdings nur eine passive Nutzung möglich und keine eigenständige Einsicht oder Verwaltung der Daten. Dafür besteht die Möglichkeit der Benennung einer Vertrauensperson für die Verwaltung.

Wer zusätzlich die elektronische Patientenakte einsehen kann

Der Versicherte hat die vollständige Kontrolle über die Zugriffsrechte. Das bedeutet, dass er diese selbst erteilt und die Dauer dieser selbst festlegt. Zusätzlich kann er bestimmte Dokumente verbergen und erhält eine automatische Protokollierung aller Zugriffe.

Sofern kein Widerspruch vorliegt, können folgende Einrichtungen Daten einsehen und selbst einstellen:

Alle Gesundheitsdaten können mit der ePA mit digitalen Geräten eingesehen werden.
Alle Gesundheitsdaten können mit der ePA mit digitalen Geräten eingesehen werden. | © rawpixel, 123RF Free Images

Vor- und Nachteile der e-Patientenakte im Überblick

Aktuell befindet sich die elektronische Patientenakte noch in der Testphase und hat bedeutende Vor- aber auch Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Die Vorteile

Eine zentrale Datenverwaltung

Verbesserte medizinische Versorgung

Praktische Vorteile

Die Nachteile

Sicherheitsrisiken

Technische Hürden

Praktische Probleme

Die digitale Patientenakte aktuell

Die elektronische Patientenakte bietet sowohl zahlreiche Vorteile als auch einige Nachteile. Eines der größten Probleme ist aktuell die technische Umsetzung, weshalb voraussichtlich weitere Testphasen notwendig werden. Zusätzlich ist das Risiko durch die Sicherheitslücken bisher noch hoch. Allerdings soll stetig an Verbesserungen gearbeitet werden. Demzufolge kann zukünftig mit der vollständigen Umsetzung der elektronischen Patientenakte gerechnet werden.

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