Die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO stellt viele Unternehmen selbst Jahre nach Anwendbarkeit der Verordnung vor Herausforderungen. Eine der ersten Fragen, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen, ist die Frage danach, ob ein (externer) Datenschutzbeauftragter bestellt werden soll oder sogar muss, und wer das gegebenenfalls übernehmen könnte.