Nervenaufreibende Bürokratie nach Verkehrsunfällen
Ein Verkehrsunfall hat oft weitreichende Folgen, die involvierten Personen müssen sich in der Regel auf einen bürokratischen Marathon einstellen. Neben plötzlicher Immobilität erwarten den Geschädigten zunächst langwierige Schriftwechsel mit den Versicherungen des Unfallgegners, bei Verletzungen zudem die Auseinandersetzung mit der eigenen Krankenkasse. Meist ist die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls zeitaufwendig und die Versicherungen regulieren nur zögerlich. Für den Geschädigten ist dies ärgerlich. Zudem befindet sich der Geschädigte in der Position, sich selbst über seine Ansprüche informieren zu müssen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist dies nicht zu erwarten. Zusätzlich kommt es immer häufiger zu Kürzungen von kalkulierten Reparaturkosten - für den Geschädigten ist es also von größter Bedeutung, seine Ansprüche genau zu kennen.
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Kompetente Hilfe im Falle des Falles
Kompetente Hilfe finden Betroffene im Falle eines Unfalls bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Ein erfahrener Fachanwalt steht seinen Mandanten in allen Belangen zur Seite, klärt sie über Reparaturkosten auf und erläutert, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu tun ist. Denn auch in diesem Fall hat der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Reparaturkosten. Außerdem weiß ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht Rat zu den Stundenverrechnungssätzen von Fachwerkstätten und Sachverständigengebühren, zu Wertminderung, Mietwagenkosten, einer etwaigen Nutzungsausfallentschädigung, zu Schmerzensgeld und vermehrten Bedürfnissen. Auch in den Bereichen Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden und Heilbehandlungskosten informiert ein versierter Anwalt und klärt auf, was der Geschädigte zu erwarten hat. Zudem hilft er, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Insbesondere wenn es um Versicherungen und Gutachten geht, lauern viele Fallen auf den Laien. So hat ein Geschädigter zum Beispiel bei Abrechnung auf Gutachterbasis nur bei sogenannten neuwertigen Fahrzeugen bis zu drei Jahre einen Anspruch auf kalkulierte Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug regelmäßig durch eine Fachwerkstatt gewartet beziehungsweise instandgesetzt wurde. Ohne solch einen Nachweis kann die Versicherung auf eine gleichwertige Reparaturwerkstatt verweisen.
Versierter Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Die Berliner Kanzlei von Rechtsanwalt Stephan Maigné ist ausgerichtet auf die Gebiete Verkehrs- und Strafrecht - mit Sitz in Moabit, in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts Tiergarten. Stephan Maigné ist seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. sowie der deutsch-französischen Juristenvereinigung. Rechtsanwalt Stephan Maigné setzt in Deutschland und im europäischen Ausland die Ansprüche seiner Mandanten gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung durch. Schwerpunkte dabei bildet die Verteidigung in den Bereichen Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
- Herr Stephan Maigné
- Alt-Moabit 105
- 10559 Berlin
- Deutschland
- T: 0049-30-34709836