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Professionelle Unterstützung bei der Kryptosteuernacherklärung

Bild zum Artikel Praktische Hilfe vom Profi

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Kryptowährungen sind mittlerweile in vielen privaten Anlage-Portfolios angekommen. Und viele Investoren haben bereits gut verdient mit Spekulation, Staking, Mining und Lending. Doch wie versteuert man diese Gewinne richtig? Steuerexperte Matthias Steger ist auf Kryptowährungen spezialisiert und bietet in Seminaren und Beratungen umfangreiches Wissen und praktische Hilfe. Auch wenn es in der Vergangenheit nicht korrekt gelaufen ist, ist Steger bei der Kryptosteuernacherklärung behilflich.
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Hohe Rendite – hohe Strafen?

Eine Rendite ergibt sich aus den Faktoren Gewinn und Kosten. Das ist auch bei Kryptowährungen nicht anders. Zwar gibt es hier keine Ausgabeaufschläge oder Management-Gebühren wie zum Beispiel auf Fonds, doch bei bestimmten Formen der Investition in Kryptowährungen, zum Beispiel Lending oder Mining, entstehen Kosten durch Stromverbrauch. Auf der Kostenseite stehen – wie bei allen Anlagen – ebenfalls die Steuern. Und hier gilt es, im Dschungel der Vorschriften und Anweisungen den rechten Weg nicht zu verlassen. Denn wie so oft im Steuerrecht gilt auch bei der Versteuerung von Kryptogewinnen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer sich wissentlich oder unwissentlich strafbar gemacht hat, sollte sich daher eine professionelle Unterstützung für die Kryptosteuernacherklärung suchen. Denn mit der zügigen und freiwilligen Nacherklärung lassen sich unter Umständen empfindliche Strafen vermeiden. Einer der bundesweit gefragtesten Experten in diesem Bereich ist der Steuerberater, Sachbuchautor, Fachreferent und Akademieleiter Matthias Steger aus Potsdam. Steger bietet Seminare für Anleger und Steuerberaterkollegen, und er unterstützt Privatinvestoren bei der rechtssicheren Versteuerung ihrer Krypto-Assets.

Viel Grau, wenig Klarheit – Kryptowährungen und die Steuer

Kryptosteuernacherklärung: Gewinne richtig versteuern
Kryptosteuerexperte Matthias Steger

Die Regelungen in Deutschland sind vielfach unklar und einzelfallabhängig. Ist ein Privatmensch, der dem Krypto-Netzwerk eine Node/Masternode zur Verfügung stellt, als Gewerbebetrieb einzustufen und entsprechend zu besteuern? Wie werden Staking, Lending und Mining im Einzelnen steuerlich behandelt? Welche Spekulationsfristen greifen unter welchen Umständen? Die Antworten auf diese Fragen fallen mitunter nicht eindeutig aus. Wer die Hintergründe kennt, kann sich besser vorbereiten und steuerliches Fehlverhalten vermeiden. Ist das Kind allerdings bereist in den Brunnen gefallen und das Fehlverhalten hat bereits stattgefunden, dann hilft – nicht immer, aber unter bestimmten Voraussetzungen zuverlässig – die Kryptosteuernacherklärung. Mit ihr können Investoren, die dem Finanzamt gegenüber falsche Zahlen angegeben haben, ihr Fehlverhalten korrigieren und Straffreiheit erreichen. Eine Garantie gibt es allerdings nicht dafür, denn neben der Schwere des Vergehens ist auch das konkrete Finanzamt ein entscheidender Faktor. Denn nicht jedes Amt verfährt gleich. Es gibt also Handlungsspielräume. Und die kennt Matthias Steger.

Mit seiner 2018 selbst gegründeten Akademie hat er bereits viele Anleger und Steuerberater weitergebildet und ihnen diese Spielräume aufgezeigt. Allein 2021 besuchten etwa 3.500 Teilnehmer seine Kurse. Neben der Schulung ist die klassische Steuerberatung ein Schwerpunkt in der Arbeit von Matthias Steger. Der Experte hilft Anlegern, die falsch versteuert haben, sich aus dieser Sackgasse wieder heraus zu manövrieren. Mit seinem speziellen Know-how ist er bundesweit ein gern gesehener Gast auf Fachsymposien und Podiums-Veranstaltungen. Das Thema Kryptowährungen ist so speziell, dass es aktuell nur sehr wenige Steuerberater gibt, die sich diesem komplexen Feld stellen. Steger füllt mit seinem Angebot eine Lücke in der Beratungslandschaft.

Kryptosteuernacherklärung auf solider Basis

Rund eine Million Deutsche handeln schätzungsweise aktuell mit Krypotwährungen. Die Nachfrage nach steuerlicher Information in diesem Bereich ist also enorm. Dass es trotzdem nur so wenige Steuerberater gibt, die sich intensiv mit diesem Segment des Anlagemarktes befassen, liegt vielleicht daran, dass Bitcoin und Co. vielfach noch immer eher als Spielerei betrachtet werden, nicht als solides Investment. Das gilt auch für die deutschen Steuerbehörden, die im Vergleich zum europäischen Ausland bei der Regulierung und der Eindeutigkeit von Tatbeständen auf dem Kryptomarkt stark hinterherhinken.

Matthias Steger verfügt über insgesamt 30 Jahre Erfahrung. Zehn davon arbeitete er als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung. Er ist im Vorstand der Steuerberaterkammer Brandenburg tätig und des DSTV Berlin - Brandenburg. Steger kennt sich auch mit den neueren Entwicklungen des Blockchain-Geschäftes in den Bereichen Gaming/Play to Earn oder auch Blockchain-Kunst aus. Die Besteuerung aus Gewinnen in diesen Bereichen unterliegen zum Teil komplexen, zum Teil aber auch sehr vagen Richtlinien. Die Wahrscheinlichkeit, hier falsche Zahlen in der Steuererklärung anzugeben, ist sehr groß. Die Kryptosteuernacherklärung mit professioneller Unterstützung von Matthias Steger bietet dagegen die gute Grundlage für eine straffreie Korrektur der falschen Zahlen.

Die Versteuerung von Erträgen aus verschiedenen Kryptogeschäften ist undurchsichtig und verleitet dazu, dem Finanzamt gegenüber falsche Zahlen anzugeben. Das kann mitunter schwerwiegende Folgen haben, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Steuerspezialist Matthias Steger aus Potsdam hilft Anlegern bei der korrekten Kryptosteuernacherklärung und bietet fundiertes Expertenwissen für Anleger und Steuerberaterkollegen in seiner Akademie.
Impressum
Matthias Steger Consulting Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herr Matthias Steger
Dennis-Gabor-Straße 2
14469 Potsdam
Deutschland
USt-IdNr.: DE248800869
HRB 19554P Amtsgericht Potsdam
Steuerberaterkammer Brandenburg
T: 0049-331-7699100
@: infosteger-consulting.de