Änderungen werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft und ein neues Grundsteuerrecht wurde verabschiedet. Die Änderungen werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam.
In Baden-Württemberg spielen zukünftig die Gebäude keine Rolle mehr. Grundlage für die neue Grundsteuer sind die Grundstücksgröße sowie die Bodenrichtwerte, die zum 01. Januar 2022 von den Gutachterausschüssen der Kommunen festgestellt wurden. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren erhoben, bei dem zunächst der Grundbesitzwert (Bodenrichtwert mal Grundstücksgröße) festgesetzt wird. Der Grundsteuermessbetrag wird je nach Nutzung des Grundstücks berechnet, und die Kommune legt die endgültige Grundsteuerbelastung durch ihren Hebesatz fest.
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Neue Berechnung über Bodenrichtwert kann in BW zu Mehrbelastungen führen
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg sehr kritisch, da sie vor allem für Einfamilienhaus- und Zweifamilienhausbesitzer zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann. Die Reform wird als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen und der Bund der Steuerzahler hat bereits gemeinsam mit drei weiteren Verbänden Musterklagen eingereicht.
Steuerzahler können die Aktenzeichen der Musterklagen (8K 2368/22, 8K 1582/23, 2K 351/24) nutzen, um (innerhalb eines Monats nach Zugang) Einspruch gegen ihren eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Die Klagen gegen die Grundsteuer basieren auf den Besonderheiten des Grundsteuermodells in Baden-Württemberg, das nur auf Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Grundstücksnutzung basiert und Gebäude nicht berücksichtigt. Dies führt zu Problemen und einer starken Gewichtung des Bodenrichtwerts bei der Steuerberechnung.
Zwei Verfahren, die beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig waren, wurden am 11.06.2024 in Stuttgart mündlich verhandelt. Dabei handelt es sich um einen Fall mit einer Doppelhaushälfte in Stuttgart und einen Fall mit einem Grundstück, auf dem ein Zweifamilienhaus steht. In letzterem Fall gibt es Uneinigkeit zwischen der Klägerin und dem Finanzamt über die Anwendung der Bodenrichtwerte. Die Klägerin fordert einen Abschlag für den Teil des Grundstücks, der nicht bebaut werden darf.
Am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht wurden die zwei Musterklagen abgewiesen. Die von den Klägern beantragte Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen. Somit geht die juristische Auseinandersetzung um die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg in die nächste Runde.
Mitglieder erhalten verlässliche Auskünfte rund um das Steuerrecht
Eigentümer in Baden-Württemberg sollten sich eingehend mit der aktuellen Problematik befassen und sich gegebenenfalls Hilfe bei Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg holen. Als Mitglied in dieser Vereinigung gibt es viele Vorteile, denn die dortigen Experten kümmern sich um komplexe Belange rund um das Eigentum sowie um weitere steuerliche Themen. Beim Bund der Steuerzahler sind die Mitglieder steuerlich auf der sicheren Seite. Die Experten bieten hilfreiche Informationen und Tipps, um das komplexe Steuerrecht besser zu durchschauen und somit Geld zu sparen. Die Mitglieder erhalten verlässliche Auskünfte und profitieren vom Einsatz des BdSt für eine faire Steuer- und Abgabenlast. Die Erfolge der Steuerprofis wirken sich direkt auf den Geldbeutel der Steuerzahler aus. Das BdSt-Leitbild lautet: Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit!
Die Experten sind jederzeit für ihre Mitglieder erreichbar um Fragen zu beantworten. Zudem bieten sie aktuelle steuerliche Informationen auf der Homepage an. Mitglieder haben zudem Zugang zu exklusiven Inhalten im Internet und erhalten 10-mal jährlich kostenfrei das Wirtschaftsmagazin DER STEUERZAHLER. Außerdem profitieren Sie von über 100 kostenfreien BdSt-Veranstaltungen und -Seminaren in ganz Baden-Württemberg.
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