Finanzen, Bodenrichtwert BW

Ist der Bodenrichtwert in BW verfassungskonform?

Bild zum Artikel Bund der Steuerzahler

Wolfgang Dirscherl@pixelio.de

Die meisten Hauseigentürmer haben in Baden-Württemberg, im Rahmen der Grundsteuerreform, inzwischen ihre neuen Bescheide erhalten. Die Unsicherheit ist jedoch nach wie vor groß: Stimmt der erhaltene Grundsteuerbescheid? Was bedeutet die Reform für mich? Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg will Klarheit schaffen und hat Musterverfahren gegen das Grundsteuermodell auf den Weg gebracht. Am 11.06.2024 gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg, in der geklärt werden sollte, ob das Bodenrichtwert-Modell BW überhaupt verfassungskonform ist.
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Änderungen werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam

Bodenrichtwert BW

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft und ein neues Grundsteuerrecht wurde verabschiedet. Die Änderungen werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam.

In Baden-Württemberg spielen zukünftig die Gebäude keine Rolle mehr. Grundlage für die neue Grundsteuer sind die Grundstücksgröße sowie die Bodenrichtwerte, die zum 01. Januar 2022 von den Gutachterausschüssen der Kommunen festgestellt wurden. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren erhoben, bei dem zunächst der Grundbesitzwert (Bodenrichtwert mal Grundstücksgröße) festgesetzt wird. Der Grundsteuermessbetrag wird je nach Nutzung des Grundstücks berechnet, und die Kommune legt die endgültige Grundsteuerbelastung durch ihren Hebesatz fest.

Neue Berechnung über Bodenrichtwert kann in BW zu Mehrbelastungen führen

Bodenrichtwert BW

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg sehr kritisch, da sie vor allem für Einfamilienhaus- und Zweifamilienhausbesitzer zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann. Die Reform wird als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen und der Bund der Steuerzahler hat bereits gemeinsam mit drei weiteren Verbänden Musterklagen eingereicht.

Steuerzahler können die Aktenzeichen der Musterklagen (8K 2368/22, 8K 1582/23, 2K 351/24) nutzen, um (innerhalb eines Monats nach Zugang) Einspruch gegen ihren eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Die Klagen gegen die Grundsteuer basieren auf den Besonderheiten des Grundsteuermodells in Baden-Württemberg, das nur auf Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Grundstücksnutzung basiert und Gebäude nicht berücksichtigt. Dies führt zu Problemen und einer starken Gewichtung des Bodenrichtwerts bei der Steuerberechnung.

Zwei Verfahren, die beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig waren, wurden am 11.06.2024 in Stuttgart mündlich verhandelt. Dabei handelt es sich um einen Fall mit einer Doppelhaushälfte in Stuttgart und einen Fall mit einem Grundstück, auf dem ein Zweifamilienhaus steht. In letzterem Fall gibt es Uneinigkeit zwischen der Klägerin und dem Finanzamt über die Anwendung der Bodenrichtwerte. Die Klägerin fordert einen Abschlag für den Teil des Grundstücks, der nicht bebaut werden darf.

Am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht wurden die zwei Musterklagen abgewiesen. Die von den Klägern beantragte Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen. Somit geht die juristische Auseinandersetzung um die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg in die nächste Runde.

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Bodenrichtwert BW

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