Finanzen, Revision strafrecht

Revision im Strafrecht kann zur Urteilsaufhebung führen

Bild zum Artikel Gegen Urteil vorgehen

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Wer durch ein Land- oder Amtsgericht verurteilt wurde, kann in vielen Fällen gegen das Urteil vorgehen. Die Revision ist im Strafrecht ein Rechtsmittel, welches zur Urteilsaufhebung führen kann. Eine zu hohe Strafe oder ein Urteil, welches einen Unschuldigen trifft, muss somit nicht hingekommen werden. Erfahrene Rechtsanwälte unterstützen Betroffene und verhelfen ihnen zu ihrem Recht.
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Die Revision im Strafrecht als Rechtsmittel

Ein Urteil zu Lasten des Angeklagten kann im Strafrecht weitreichende Konsequenzen mit sich ziehen. Geldstrafen und Freiheitsstrafen in nicht unerheblicher Höhe sind möglich. Darüber hinaus wirkt sich eine Verurteilung bei vielen Menschen auch negativ auf das soziale Umfeld und das bestehende Arbeitsverhältnis aus. Doch insbesondere wenn das Strafmaß zu hoch angesetzt wurde oder die Schuld bestritten wird, wiegen die Folgen besonders schwer. Gegen ein fehlerhaftes Urteil kann durch die sogenannte Revision im Strafrecht vorgegangen werden. Dabei handelt es sich um ein Rechtsmittel, welches dazu dient, ein verkündetes Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler hin zu überprüfen. Das Rechtsmittel steht nicht nur Verurteilten zur Verfügung, sondern auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage haben die Möglichkeit zur Revision.

Nur ein Monat von der Urteilszustellung bis zur Revisionsbegründung

Revision im Strafrecht

Um eine Revision einlegen zu können, müssen sich Betroffene an eine festgelegte Verfahrensweise halten. Dazu zählt in erster Linie die Einhaltung von einer Frist von einer Woche. Nach Urteilsverkündung besteht demnach nur eine Woche lang Zeit, Revision einzulegen. Für die anschließende Begründung liegt die Frist bei einem Monat nach Urteilszustellung. Durch dieses enge Zeitfenster ist es ratsam, sich frühzeitig an einen erfahrenen Revisionsanwalt zu wenden. Dieser kann die Revision im Auftrag des Mandanten einlegen und ausführlich in schriftlicher Form begründen.

Dabei ist zu beachten, dass es nicht Aufgabe eines Revisionsverfahrens ist, die Beweisaufnahme noch einmal durchzuführen. Es wird lediglich überprüft, ob der Vorinstanz Fehler im Urteil unterlaufen sind. Dazu müssen die Fehler, die im Protokoll der Hauptverhandlung oder im schriftlichen Urteil zu finden sind, detailliert aufgeführt werden. Fehlerhafte Inhalte, welche an anderer Stelle, beispielsweise in der Ermittlungsakte auftauchen, sind nicht Bestandteil der Revision. Im besten Fall wird durch die Revision das Urteil im Sinne des Angeklagten aufgehoben. Legt dieser Revision ein, ist es nicht möglich, dass sich das Urteil im Zuge der erneuten Überprüfung verschlechtert. Dadurch wird sichergestellt, dass Angeklagte aus Angst vor einem noch schlechteren Ausgang auf ihr Rechtsmittel verzichten.

Revision einlegen: Wann lohnt sich dieser Schritt?

Ob es sich lohnt, Revision einzulegen oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann vorab prüfen, ob Verletzungen von Rechtsvorschriften bestehen, welche zu einer Aufhebung des Urteils führen könnten. Denn erst durch eine Aufhebung wäre es möglich, ein neues Ergebnis im Strafverfahren erwirken zu können. Dabei ist es nicht relevant, ob die aufgeführten Fehler tatsächlich mit dem Sachverhalt zu tun haben. Doch auch Formfehler können dazu führen, dass durch die Revision eine Urteilsaufhebung herbeigeführt wird. Das hat nicht direkt einen Freispruch zur Folge, es mündet jedoch in einen neuen Prozess. Die Sache wird dazu in der Regel vom vorherigen Gericht, aber mit einem anderen Richter neu verhandelt. In einigen wenigen Verfahren kommt es vor, dass das Revisionsgericht selbst eine Korrektur vornimmt.

Gut vorbereitet kann sich ein neuer Prozess für den Angeklagten als vorteilhaft erweisen. Doch die Einschätzung, ob sich eine Revision lohnt oder nicht, ist komplex. Denn es Bedarf Erfahrung und fundierter Kenntnisse, um abschätzen zu können, ob aller Voraussicht nach eine Urteilsaufhebung erlangt werden kann oder nicht. Obwohl Fehler vorliegen und nachgewiesen werden können, müssen diese nicht unbedingt zu einer Aufhebung des Urteils führen. Führt die Revision nicht zum Erfolg, ist das Urteil rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Das würde für den Angeklagten bedeuten, dass zunächst einmal alle Rechtsmittel erschöpft wären. Nur im Ausnahmefall käme ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht.

Zu den erfahrenen Anwälten für Revision im Strafrecht zählt Nikolai Odebralski. Er hat sich als Fachanwalt für Strafrecht schon früh auf das Revisionsrecht fokussiert. Die Kanzlei des Strafverteidigers hat ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Essen. Von dort aus vertritt der Experte Mandanten bundesweit und hat sich über die Jahre hinweg einen guten Namen als Rechtsanwalt für Revisionsverfahren erarbeitet. In zahlreichen Verfahren konnte er Erfolge für seine Mandanten erwirken und ihnen dadurch zu einem besseren Urteil verhelfen. Für Beschuldigte bedeutet das im Einzelfall weniger Geld- und Haftstrafen oder im besten Fall einen Freispruch, welcher im neuen Verfahren erwirkt werden kann.

Betroffene einer fehlerhaften Verurteilung können sich direkt an die Rechtsanwaltskanzlei Odebralski wenden. In einer ersten unverbindlichen Beratung erhalten Betroffene Informationen zur Revision im Strafrecht.
Impressum
Odebralski Rechtsanwalt
Herr Nikolai Odebralski
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Deutschland
Rechtsanwaltskammer Hamm
T: 0049-201-7471880
F: 0049-201-74718829
@: infora-odebralski.de
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