Haus geerbt in Österreich – welche Verpflichtungen auf den Erben zukommen
Wer ein Haus in Österreich erbt, steht vor der schwierigen Entscheidung, ob er das Haus behalten soll oder weiterverkaufen möchte. Handelt es sich beispielsweise um das Elternhaus, in dem man selbst aufgewachsen ist, liegt es nahe, diese Entscheidung ganz in Ruhe zu fällen. Eine weitere Option ist die Vermietung der Immobilie. Dann gilt es, sich erst einmal um die Auflösung des Hausstands zu kümmern. Doch manchmal befindet sich das Haus in einem anderen Bundesland oder sogar im Ausland. Dann sollte man sich keine Illusionen machen und glauben, dass man ständig hin und her pendeln kann. Für den Fall, dass man nicht der Alleinerbe ist, muss man sich zuerst auch noch mit der Verwandtschaft einig werden.
Wie ist nun die gesetzliche Regelung bezüglich der Erbfolge in Österreich? Nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner gehören automatisch zu den Erbberechtigten. Das heißt, ihnen steht ein sogenannter Pflichtteil zu. In der Erbfolge danach stehen die Enkelkinder. Darüber hinaus kann der Erblasser noch zu Lebzeiten weitere Erben benennen. Die Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht können jedoch nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden.
Wird eine Immobilie einer Erbengemeinschaft vermacht, gibt es einige Gründe, die für eine Veräußerung sprechen. So kann man durch einen Verkauf des Hauses oftmals besser mit dem Verlust des geliebten Menschen abschließen, da das Betreten des Hauses in der Regel wieder bestimmte Erinnerungen wachruft. Zusätzlich lassen sich auch mögliche Streitigkeiten bei der Frage, wer zukünftig in dem Haus wohnen darf, vermeiden. Damit der Erlös aus dem Immobilienverkauf gemäß den jeweiligen Ansprüchen aufgeteilt wird, raten Experten den Erben dazu, eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen. So können auch alle anderen fair ausbezahlt werden. Im Raum Wien gilt der Hausmakler Mag. Thilo Börner als gefragter Ansprechpartner. Der Jurist und Makler verfügt über eine jahrelange Erfahrung in der Immobilienbewertung und -vermittlung.
Zum Thema
"Börner Ihr Hausmakler": Top-Beratung im Erbfall
"Börner Ihr Hausmakler" ist ein Spezialist, der seine Kunden zum Teil mehrere Jahrzehnte lang betreut. Thilo Börner und sein Team bieten somit Unterstützung in allen Lebenslagen. "Der Börner" hat außerdem eine Broschüre für Erben zusammengestellt, die kostenlos über die Website angefordert werden kann. Auf insgesamt 50 Seiten werden alle zentralen Punkte angesprochen: von emotionalen Themen wie der Beerdigung über das Abstimmen mit den Verwandten bis zum österreichischen Steuerrecht. Als Beispiel lässt sich die Grunderwerbsteuer durch den Käufer abgelten. Allerdings zahlt der Verkäufer im Regelfall die Immobilienertragssteuer. Eine Ausnahme ist die sogenannte "5 aus 10-Regelung". Diese besagt, dass die Immobilienertragssteuer entfällt, wenn der Erbberechtigte mindestens fünf der letzten zehn Jahre in der Immobilie gewohnt hat und seinen Hauptwohnsitz dort hatte.
Wer ein Haus in Österreich erbt und es weiterverkaufen möchte, erhält somit wertvolle Tipps und kann sich selbstverständlich auch individuell beraten lassen. Der Service reicht dabei weit über die bloße Maklertätigkeit hinaus. So stellen die Experten bei Bedarf den Kontakt zum Verlassenschaftskurator her oder können eine Haushaltsauflösung von einem Antiquitätenhändler beziehungsweise einer Räumungsfirma in die Wege leiten. Einige Verkäufer fragen sich zudem, ob eine Renovierung vor dem Verkauf gemacht werden sollte. Mag. Thilo Börner kann auch in diesem Punkt beraten und eruieren, ob dadurch eine lukrative Wertsteigerung erreicht werden kann.
Umfassender Service beim Verkauf: alle Maklerleistungen im Detail
Der Verkauf einer Immobilie sollte immer mit der Berechnung des Verkehrswertes beginnen. Je nach Immobilientyp wird dafür das passende Bewertungsverfahren herangezogen, zum Beispiel das Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Auf Grundlage der Bemessung wird in Absprache mit dem Verkäufer ein realistischer Angebotspreis bestimmt. Mag. Thilo Börner führt eine Begutachtung vor Ort durch, macht passende Innen- und Außenaufnahmen und fertigt einen Grundriss von der Immobilie an.
Es warten außerdem einige organisatorische Aufgaben. So müssen alle wichtigen Unterlagen wie beispielsweise der Grundbuchauszug und der Katasterplan herausgesucht werden. Für den Verkauf benötigt man überdies den Energieausweis sowie einen Versicherungsnachweis. Im Erbfall muss auch noch der Grundbucheintrag bereinigt werden – und der Erbe wird als neuer Eigentümer eingetragen.
Um die Immobilie auf reichweitenstarken Immobilienportalen vermarkten zu können, wird nun ein ansprechendes Exposé zusammengestellt. "Börner Ihr Hausmakler" kooperiert hier mit insgesamt 25 Plattformen.
- Herr Thilo Börner
- Nibelungengasse 1-3/79
- 1010 Wien
- Österreich
- USt-IdNr.: ATU62272347
- Steuernummer: 09213/5938
- FN 273235t beim Handelsgericht Wien
- Handelsgericht Wien
- T: 0043-664-3300156
-
@: tboerner.at