Steuern sparen mit Sachzuwendungen
Der Fachkräftemangel wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus. In Deutschland waren branchenübergreifend allein im Februar 778.000 offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet (Quelle: statista.de). Wer beim Kampf um die Köpfe von morgen vorn dabei sein möchte, muss sich etwas einfallen lassen. Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge stärken die Bindung ans Unternehmen. Firmen und Mitarbeiter profitieren von einem Benefit, bei dem beide Parteien Steuern sparen können: Gold als Sachbezug.
Dieser kann vonseiten der Firmen regulär als Betriebsausgabe angegeben werden, um Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu sparen.
Auch der Verwaltungsaufwand ist gering, denn der Sachbezug wird in die Gehaltsabrechnung eingebunden. Insbesondere für Branchen, in denen Arbeitnehmer im Durchschnitt 50.000 Euro brutto oder mehr pro Jahr verdienen, eröffnen sich vorteilhafte Möglichkeiten.
Zum Thema
Gold vom Arbeitgeber – Sparplan der Frankfurter Metallkasse
Die Frankfurter Metallkasse GmbH bietet den Sparplan "GoldWert" an. Dieser beinhaltet einkommensteuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.
Im Gegensatz zu Tank- oder Lebensmittelgutscheinen, die rasch ausgegeben sind, profitieren Arbeitgeber von einem nachhaltigen Sachbezug: Gold, gut angelegt bei der Frankfurter Metallkasse. Bei diesem Sparplan werden monatlich 50 Euro vom Arbeitgeber überwiesen. Die Überweisung erfolgt automatisch und wird auf der Gehaltsabrechnung als Sachbezug sichtbar; eine für alle Seiten sinnvolle Lösung mit zugleich sicherer Abwicklung.
Frankfurter Metallkasse: Vorteile für Kunden
Beim "GoldWert"-Sparplan profitieren Unternehmen und Mitarbeiter von den Vorteilen:
- Günstige Einkaufskonditionen und Lagerung: Aufgrund der Barrengröße (ein Kilo), der niedrigen Gebühren und der Umsatzsteuerfreiheit1 zahlen Kunden bei der Frankfurter Metallkasse rund 20 Prozent weniger beim Goldeinkauf. Im Zollfreilager werden die Barren steuerfrei aufbewahrt.
- Steuerfreie Gewinne aus Edelmetallanlagen: Bedingung hierfür ist, dass die Edelmetalle dem Privatvermögen zugerechnet werden und die Mindesthaltedauer von einem Jahr und einem Tag eingehalten wird.
- Vertragsvarianten zur Auswahl:
a. Nur Gold
b. Nur Silber
c. Nur Platin
d. Nur Palladium
e. 50 Prozent Gold und 50 Prozent Silber
f. Je 25 Prozent Gold, Silber, Platin und Palladium
Ein Wechsel zwischen den sechs Vertragsmodellen ist jederzeit möglich. - Günstige Lagerung und Versicherung: Die monatliche Lagergebühr beträgt 0,08 Prozent bei allen Metallen, Echtheitsprüfung und Versicherung im Zollfreilager sind bereits inbegriffen.
- Auslieferung der Edelmetalle jederzeit realisierbar:
Selbst wenn die Edelmetallanlage eher langfristig gedacht werden muss, um das Risiko eines monetären Verlusts zu minimieren, ist bei der Frankfurter Metallkasse eine Kündigung zu jedem Zeitpunkt möglich. In einem solchen Fall können Eigentümer ihr Edelmetall entweder der Frankfurter Metallkasse verkaufen oder sich (vollständige) Barren ausliefern lassen. - Kein Insolvenzrisiko: Die angesparten Edelmetallkontingente sind stets Eigentum des Kunden und damit insolvenzgeschützt, da sie nicht zur Insolvenzmasse zählen würden.
- Echtheits- und jährliche Bestandsprüfungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer: Alle Edelmetallbestände werden durch einen IHK-zertifizierten Sachverständigen auf ihre Echtheit geprüft. Jährliche Bestandsprüfungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bescheinigen deren Vollständigkeit.
- Lohnsteuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug: Eine Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter. Von den überwiesenen 50 Euro brutto erhält der Arbeitnehmer steuerfrei exakt die vollen 50 Euro netto. Arbeitgeber wiederum sparen rund 70 Euro Lohnnebenkosten monatlich je Mitarbeiter.
- Herr Michael Löwenstein
- Kurt-Blaum-Platz 1
- 63450 Hanau
- Deutschland
- USt-IdNr.: DE 313 515 257
- Steuernummer: 022 191 59700
- HRB 97773 Amtsgericht Hanau
- T: 0049-6181-4405230