IT & Software, Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutzunterweisung ist keine lästige Übung, sondern eine sinnvolle Pflicht

Bild zum Artikel Über externen Dienstleister

momius // Adobe Stock

Corona hat vielen Betrieben verdeutlicht, wie notwendig die Arbeitsschutzunterweisung ist, auch für die Zeit nach der Pandemie. Damit die Maßnahme nicht ungeliebte Routine ist, sondern eine für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer positive Schulung, lohnt sich oft die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern.
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Die gesetzlichen Hintergründe der Arbeitsschutzunterweisung

Lärm, Staub, Vibrationen, grelles Licht, Dunkelheit, Hitze, Kälte, bewegte Maschinen, Lasten, scharfe Kanten, chemisch reagierende Stoffe – das sind nur einige der offenkundigen Gefahrenpotenziale, die ein Arbeitsplatz haben kann. Aber auch weniger augenscheinliche Faktoren wie lange Bildschirmtätigkeit, dauerhaftes Konzentrieren oder eine ergonomisch ungünstige Körperhaltung können sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitsschutzunterweisung vorgesehen.

Diese Unterweisungen dienen dazu, allen Beschäftigten Kenntnis über sämtliche Gefahren am Arbeitsplatz zu vermitteln. Ohne eine entsprechende Einweisung ist die Voraussetzung für ein auch rechtlich korrektes Arbeitsverhältnis nicht gegeben, genauso wenig, wie es mit einer einmaligen Schulung getan ist. Arbeitsschutzunterweisungen müssen in jedem Unternehmen regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal jährlich. Zudem sind sie obligatorisch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei einer Versetzung an eine andere Stelle, bei der Umorganisation eines Arbeitsplatzes und auch wenn es quasi bereits zu spät ist: nach einem Arbeitsunfall.

Vom Verhalten im Brandfall bis zum rückenschonenden Heben - alles will gelernt sein

Damit es gar nicht erst so weit kommt, findet die Aufklärung über berufsbedingte Gefährdungssituationen erstens während der Ausbildung statt, zweitens im Zuge von Schulungen – zum Beispiel an neuen Maschinen – und drittens zur Auffrischung bereits erlernter Kenntnisse. So hat jedes Unternehmen Brandschutzbeauftragte, deren Wissen regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden muss. Es gibt allgemeine Sicherheitseinweisungen über das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, über Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz oder auch über den Umgang – besser: Nicht-Umgang – mit Alkohol während der Arbeit.

Viele berufliche Tätigkeiten erfordern darüber hinaus spezialisierte Sicherheitsmaßnahmen, die jeder Beschäftigte kennen muss. Das betrifft etwa Arbeitsplätze, die ein rückenschonendes Heben und Tragen schwerer Lasten beinhalten oder den Umgang mit Maschinen, mit Gefahrenstoffen, elektrischen Geräten und vielem mehr voraussetzen.

Nun ist in der täglichen Routine kein Unternehmen vor einer gewissen Betriebsblindheit gefeit. Auch hält sich die Motivation von Mitarbeitern bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen häufig in Grenzen. Es kann daher sinnvoll sein, die Arbeitsschutzunterweisung an einen externen Anbieter zu delegieren. Solche Fachkräfte für Arbeitssicherheit erkennen Gefahrenpotenziale besser durch ihren geschulten Blick von außen, sie sind auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und technischem Fortschritt und – nicht zu unterschätzen – mit ihnen kann eine Schulung richtig Spaß machen.

Gefahrenvorsorge einem externen Dienstleister überlassen? – Aber sicher!

Ein bundesweiter Anbieter von Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisungen ist die ASUC GmbH mit Zentrale in Ludwigshafen. Die Sicherheitsexperten der Firma sind Fachleute für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte und decken somit sämtliche Faktoren für eine sichere und gesunde Arbeitssituation ab. Praxisnah, kostengünstig und flexibel unterstützen sie Unternehmen bei der Ermittlung möglicher Gefährdungen und kümmern sich zudem darum, wann, wer und wie unterwiesen werden muss.

Mittelfristig kommen die Schulungen nicht nur den Arbeitnehmern zugute. Arbeitgeber profitieren von der höheren Arbeitszufriedenheit von geschultem Personal durch qualitativ bessere Arbeitsergebnisse, geringere Kosten durch weniger Krankheit und Arbeitsausfälle, stärkerer Regeltreue und einem verantwortungsvolleren Umgang mit Arbeitsmitteln.

ASUC orientiert sich immer an den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen und führt die Seminare, Workshops und Schulungen gern vor Ort durch, was den bestmöglichen Praxisbezug garantiert. Jedes Seminar schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Kontrolle erhalten alle Teilnehmer ein Zertifikat. Interessenten, die keine eigenen Schulungsräume zur Verfügung haben, können die modern ausgestatteten Seminarräume von ASUC nutzen.

Die gesetzliche vorgeschriebene Arbeitsschutzunterweisung läuft in manchen Betrieben eher "nebenher". Für frische Impulse kann in solch einem Fall die Zusammenarbeit mit einem externen Spezialisten für Arbeitsschutz wie der ASUC GmbH sorgen.
Impressum
ASUC GmbH
Herr Yusuf Aydin
Am Herrschaftsweiher 35
67071 Ludwigshafen
Deutschland
USt-IdNr.: DE815077093
HRB62591
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T: 0049-621-59570190
F: 0049-621-595701999
@: yusuf.aydinasuc-sys.de
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