Dienstleistung, Anwalt Vorsorgevollmacht Mannheim

Durch Anwalt für Vorsorgevollmacht in Mannheim vor bösen Überraschungen im Alter schützen

Bild zum Artikel Anwalt Vorsorgevollmacht Mannheim

Rechtsanwalt Michael Ramstetter

Das Vorsorge- und Betreuungsrecht ist komplex. Für Laien ist es äußerst schwierig, sich rechtlich richtig abzusichern. Ein erfahrener Rechtsanwalt, der sich auf die Vorsorgevollmacht spezialisiert hat, bietet in Mannheim eine kompetente Beratung und weiß, worauf Mandanten bei einer Vorsorgeregelung achten müssen, um im Fall der Fälle nicht mit einer staatlichen Betreuung konfrontiert zu werden.
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Autonomie statt Bevormundung

Wer sich nicht rechtzeitig um eine adäquate Vorsorgevollmacht kümmert, dem droht im Bedarfsfall die Anordnung einer staatlichen Betreuung. Doch die damit verbundenen Eingriffsmöglichkeiten erweisen sich nicht nur als fürsorgliche Sozialleistung des Staates, sondern können grundrechtlich geschützte Bereiche der Bürgerin oder des Bürgers verletzen. Häufiger Fall: Menschen werden aufgrund von Krankheit oder Behinderung durch die Anordnung einer Betreuung in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder verlieren diese gar komplett. Den einzig sicheren Schutz bietet eine anwaltliche Vorsorgeregelung, die beizeiten getroffen wurde. Nur diese erlaubt auch im Falle von Krankheit und Behinderung ein weiterhin selbstbestimmtes Leben, indem ein selbstbestimmtes Handeln in rechtlichen Angelegenheiten weiterhin möglich bleibt. Was viele Menschen nicht wissen: Häufig enden Vorsorgevollmachten, die nur auf Basis von Vordrucken oder Mustern erstellt wurden, dennoch in einer staatlichen Betreuung.

Rechtzeitig vor staatlicher Betreuung schützen

Zwar ist den meisten Menschen bewusst, dass uneingeschränktes Vertrauen in die Person der oder des Bevollmächtigten bestehen muss. Jedoch veranlassen eine persönliche Überforderung der Bevollmächtigten, der Wegfall dieser Person oder eine Form von Missbrauch von Vorsorgevollmachten nicht selten doch eine staatliche Betreuung für den Vollmachtgeber - obwohl dieser in dem Glauben war, alle Vorkehrungen getroffen zu haben. Besonders häufig tritt der Fall ein, dass sich Ehepaare gegenseitig bevollmächtigen, mit zunehmendem Alter jedoch schnell mit dieser Aufgabe überfordert sind. Spätestens mit dem Tod eines Partners läuft solch eine Vorsorgevollmacht ins Leere. Doch auch die Bevollmächtigung von Kindern kann den Einsatz eines Berufsbetreuers erforderlich werden lassen, wenn diese nicht in der Lage sind - sei es aufgrund ihres beruflichen Einsatzes oder der räumlichen Entfernung - die Tätigkeit als Bevollmächtigte sachgerecht auszuüben. Hier kann es passieren, dass der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin gegen den eigenen Willen versorgt oder untergebracht wird.

Erfahrener Anwalt für Vorsorgevollmachten aus Mannheim weiß Rat

Es gibt also viele Punkte zu bedenken, um für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit mit einer Vorsorgevollmacht sachgerecht vorzusorgen. Ohne eine umfassende und qualifizierte, individuelle Beratung durch einen Betreuungsspezialisten ist eine sachgerecht Vorsorgeregelung kaum zu bewerkstelligen. Die Schwierigkeit beginnt bereits damit, so der Mannheimer Rechtsanwalt Michael Ramstetter, dass den wenigsten Vollmachtgebenden und Bevollmächtigten bewusst ist, dass mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht automatisch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Vollmachtgebenden und den Bevollmächtigten entsteht. Immer entstehen Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Vollmachtgebenden auf die Erben über gehen, weiß Ramstetter.

Die größtmögliche Sicherheit, auch um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, bietet die sogenannte anwaltliche Vorsorgeregelung der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e. V., die von deren Vorstand, Rechtsanwalt Michael Ramstetter aus Mannheim, entwickelt wurde. In diese Vorsorgeregelung wird eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt als Unterstützungs- und Kontrollbevollmächtigte/r mit aufgenommen, um den Vollmachtgebenden zu unterstützen.

Durch eine rechtzeitig vereinbarte anwaltliche Vorsorgeregelung vermeiden alleinstehende Menschen die Anordnung einer staatlichen Betreuung im Falle von Krankheit oder Behinderung.
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