Abgasskandal hat rechtliche Folgen
Zwar bieten die Hersteller wie VW, Mercedes-Benz und BMW mittlerweile spezielle Updates für die Software an, um die rund fünf Millionen betroffenen Dieselfahrzeuge rechtskonform zu machen. Damit können sie aber nicht die rechtlichen Konsequenzen abwenden. Schließlich hat ein massiver Betrug an den Käufern stattgefunden, die daraus in mehrfacher Hinsicht einen Schaden davontrugen. Daher stand im Jahr 2020 auch erstmalig ein hochrangiger Konzernvertreter vor Gericht und musste sich für seine Taten verantworten. Es handelte sich um Rupert Stadler, Chef von Audi. Aber auch Martin Winterkorn, der ehemalige Volkswagen-Vorstandsvorsitzende, soll zur Rechenschaft gezogen werden und wurde daher vom VW-Konzern auf eine Milliarde Euro Schadensersatz geklagt.
Der Dieselskandal bleibt somit nicht ohne rechtliche Folgen, doch viele Verbraucher sind unsicher, ob auch sie selbst Ansprüche haben – und wie sie diese durchsetzen können. Die Antwort bringt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020, wonach das Verhalten der Autohersteller "mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren" sei. Deshalb wurde auch den Kunden entsprechender Volkswagen-Modelle ein Schadenersatz zugesprochen. Diese müssen ihn jedoch selbst gerichtlich einfordern. Anders bei Mercedes-Benz: Hier entschied der BGH, dass es zu keiner arglistigen Täuschung der Kunden gekommen sei.
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Anwalt für Dieselskandal aus Frankfurt klärt auf
Ob Schadensersatzanspruch besteht und in welcher Höhe, muss durch die Käufer also im Einzelfall festgestellt werden. Die Chancen stehen prinzipiell gut, denn mittlerweile gibt es "eine Vielzahl von Urteilen diverser Land- und Oberlandesgerichte, die Käufern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen haben", erklären die Anwälte der Kanzlei KAPPUS & BOHNE. Sie haben sich auf den Dieselskandal spezialisiert und helfen ihren Mandanten dabei, individuelle Ansprüche zu prüfen sowie gerichtlich durchzusetzen.
Dabei steht den Klägern entsprechender Modelle die Erstattung des Kaufpreises zu, jedoch unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer als sogenannter Nutzungsersatz. Im Gegenzug müssen sie ihre Fahrzeuge an den Hersteller übergeben. Wer dies nicht möchte, kann das Fahrzeug behalten und stattdessen eine Einmalzahlung oder Gutschrift in angemessener Höhe erhalten. Sogar bei Modellen von Mercedes-Benz gebe es in den vergangenen Jahren immer mehr Urteile zugunsten der Kläger, erklären die Fachanwälte. Die eigenen Ansprüche zumindest anwaltlich prüfen zu lassen, lohnt sich daher für jeden mit einem Auto, das vom Abgasskandal betroffen war.
Anwaltskanzlei KAPPUS & BOHNE berät individuell
Aufgrund der aktuellen Rückrufe hat sich die Anzahl der Modelle, für welche Käufer eventuell Schadenersatz einklagen können, noch einmal deutlich erhöht. Hinzu gehören mittlerweile zum Beispiel auch Mercedes G 350 d Euro 6b, E 350 BlueTEC Euro 6b, GLE 250 d Euro 6b, SLK 250 d Euro 6 und viele mehr. Bei Audi sind beispielsweise folgende Modelle betroffen: Audi Q5 Euro 6, Audi A7 Sportback Euro 6 oder Audi A8 Euro 5 – und auch damit ist die Liste noch nicht zu Ende. Für Laien ist es somit schwierig, die aktuellen Gerichtsurteile im Blick zu behalten und die eigenen Ansprüche sowie Chancen vor Gericht realistisch einzuschätzen. Deshalb bieten die Experten der Kanzlei KAPPUS & BOHNE eine individuelle Erstberatung.
Darin werden die Ansprüche der Mandanten im Einzelfall geklärt und gegebenenfalls die Möglichkeiten für rechtliche Schritte aufgezeigt. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Dieselskandal können die Fachanwälte eine realistische Einschätzung darüber geben, wie hoch die Chancen auf Schadensersatz stehen und mit welchen Summen die Mandanten rechnen können. So konnten sie schon zahlreichen Fahrzeugbesitzern dabei helfen, ihre Schadensersatzforderungen erfolgreich durchzusetzen.
- Frau Pia-Alexandra Kappus
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