Anwaltliche Vertretung der zu betreuenden Personen erst seit 2013 möglich
Ein Problem ist dabei, dass der zuständige Richter vom Betreuungsgericht vor der ersten Begegnung mit dem zu Betreuenden durch ein medizinisches Gutachten und einen Sozialbericht beeinflusst wird. Darum empfiehlt es sich für jede Person, die vom Betreuungsgericht erfährt, dass die Notwendigkeit einer Betreuung geprüft wird, einen Fachanwalt einzuschalten. Nur so können die Rechte und Bedürfnisse des Betroffenen gewahrt werden, denn der auf das Betreuungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt prüft die Sachlage und vertritt die Interessen seines Mandanten. Dass dies überhaupt möglich ist, wurde erst im Jahr 2013 durch den Mannheimer Rechtsanwalt und Vorstand der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. Michael Ramstetter vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchgesetzt.
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Rechtsanwalt für Betreuungsrecht in Mannheim berät Betreute und Betreuer
Das Betreuungsrecht gehört zum Familienrecht, und die Betreuung greift oft in die Grund- und Persönlichkeitsrechte ein. Rechtsanwalt Michael Ramstetter aus Mannheim hilft Betroffenen, ihre Rechte zu wahren und gestaltet Betreuungsverfügungen, die im Sinne des betreuten Menschen liegen. Der Experte berät und unterstützt sowohl die Betreuten als auch die Betreuer, auf die ebenfalls neue Aufgaben zukommen, die juristisch nicht unerheblich sind. Unter anderem gehört es zu den Pflichten des Betreuers, die finanzielle Lebensgrundlage abzusichern, aber auch Behördentermine wahrzunehmen und die ärztliche und pflegerische Versorgung zu organisieren. Ein Betreuer wird dann bestellt, wenn ein Fürsorgebedürfnis besteht, das wiederum vom Betreuungsgericht festgestellt wird.
Vorsorgevollmacht schon in gesunden Tagen erstellen
Um nach dem Betreuungsrecht unterstützt zu werden, muss entweder eine psychische, seelische, geistige oder körperliche Behinderung vorliegen, die dem Betroffenen die Regelung seiner eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise unmöglich macht. Der Betreuer wird dann vom Betreuungsgericht bestellt und ist im Regelfall dazu verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, sofern er dazu geeignet und die Übernahme zumutbar ist. Rechtsanwalt Michael Ramstetter empfiehlt, schon im Vorfeld, bevor es überhaupt zu einer Betreuung kommt, mit einer Vorsorgevollmacht in gesunden Tagen alles zu regeln, damit im Betreuungsfall tatsächlich auch eine Person des eigenen Vertrauens die Unterstützung übernimmt. In diesem Fall ist dann kein Gerichtsverfahren mehr notwendig.
- RA Michael Ramstetter
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