Rechtssichere Geschiedenentestamente lassen sich heute auch online erstellen
(djd/pt). Knapp 180.000 Ehen wurden allein 2012 in Deutschland geschieden, gut die Hälfte der Paare hatte minderjährige Kinder. Wenn eine Ehe in die Brüche geht, sollte man schnell ein Testament aufsetzen – denn das deutsche Erbrecht kann in vielen Fällen unerwünschte Auswirkungen haben. Bislang musste man für eine Änderung den Anwalt konsultieren. Die Alternative sind rechtssichere Geschiedenentestamente, die man selbst im Internet erstellen kann.
Ohne Geschiedenentestament wird der Ex-Partner oft begünstigt
Nach einem langen Scheidungsprozess, in dem es vor allem um Sorgerecht und Unterhalt für die gemeinsame zehnjährige Tochter Melanie ging, war die Trennung zwischen Sabine und Thomas Müller (Namen geändert) nach 14 Jahren Ehe vollzogen. Als Sabine erkrankte, nahm sie an, dass ihre Tochter im Fall der Fälle ihr Vermögen erbt und Ex-Ehemann Thomas automatisch vom Erbe ausgeschlossen wird. „Tatsächlich ist Thomas als Ex-Partner nicht mehr direkter Erbe des Vermögens. Da es aber eine gemeinsame minderjährige Tochter gibt, bekommt er unter Umständen Zugriff darauf“, erläutert Dr. Daniel Biene, Geschäftsführer von „SmartLaw“, einem Online-Spezialisten für Verträge und Dokumente.
Ex-Partner kann Vermögen frei verwalten
Stirbt Sabine, geht das Vermögen zwar zunächst an Melanie. Diese ist als Minderjährige aber nicht voll geschäftsfähig. Gibt es keine andere Regelung in einem Testament, wird üblicherweise der verbliebene Elternteil zum Verwalter des Vermögens, also Ex-Mann Thomas. „Dieser kann praktisch über das Vermögen verfügen. Im schlimmsten Fall hat er es aufgebraucht, bis das Kind volljährig ist“, so Dr. Biene. Vermeiden könne man dies, indem man im Geschiedenentestament eine andere Person als den Ex-Partner für die Verwaltung des Erbes bestimme. Wenn Melanie als Erbin von Sabine stirbt und es keine weiteren engen Verwandten gibt, könnte Thomas im Übrigen sogar zum Alleinerben werden. Um dem vorzubeugen, sollte man den Ex-Partner als Erben ausschließen. „Ehen müssen nicht im schlimmsten Zwist enden, um das Geschiedenentestament zu einer sinnvollen Absicherung zu machen“, betont Dr. Biene.
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